Sehr geehrte Unternehmerinnen! Sehr geehrte Unternehmer!

Der 30.06.2021 naht und mit diesem Tag gibt es eine Reihe von Deadlines für unterschiedliche Covid-19-Hilfsmaßnahmen. Unter anderem laufen beispielsweise die Stundungen bei unterschiedlichen Behörden (wie zB Finanzamt, ÖGK oder SVS) aus und es sind ab diesem Zeitpunkt Ratenansuchen zu stellen. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen haben alle Unternehmerinnen und Unternehmer mit aktuellen Stundungen ein Informationsschreiben zur sog. Safety-Car-Phase erhalten. Damit wird das COVID-19-Ratenzahlungsmodell eingeführt:

  • Beantragbar, wenn mehr als die Hälfte Ihres Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist.
  • Rückzahlungen werden damit flexibilisiert und auf bis zu 36 Monate ausgeweitet
  • Die Phase 1 (15 Monate) muss mindestens 40% des Abgabenrückstandes betragen und ist ab dem 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 via Finanzonline beantragbar.

Mehr Infos und zum Ratenrechner geht’s hier

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/ratenzahlung.html

https://onlinerechner.haude.at/BMF-Ratenzahlungsrechner

Andere Institutionen wie zB die ÖGK oder die SVS bieten individuelle Ratenvereinbarungen an. Hier empfehlen ebenfalls eine Kontaktaufnahme vor dem 30.6.2021.

Weiters haben wir Sie in den vergangenen Monaten immer wieder zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen informiert. Die Anträge für die 1. Tranche zum Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz sind bis zum 30.06.2021 online zu stellen. Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass für beide Covid-19-Hilfsmaßnahmen auch nach dem 30.06.2021 Anträge gestellt werden können – es kann sowohl der Verlustersatz als auch der Fixkostenzuschuss 800.000 zur Gänze beantragt werden.

Bei beiden Förderinstrumenten wird in diesem Fall nicht nur die Auszahlung der 2. Tranche beantragt, sondern ein gesamter Antrag über den jeweiligen Betrachtungszeitraum gestellt. Wichtig ist an dieser Stelle festzuhalten, dass ein späterer Wechsel des Betrachtungszeitraumes mit diesem Gesamtantrag nicht mehr möglich ist. Wenn Sie eine Gesamtbeantragung – entweder des Fixkostenzuschusses 800.000 oder des Verlustersatzes – in Erwägung ziehen, macht es Sinn, sich mit der Steuerberaterin Ihres Vertrauens darüber zu unterhalten und die Antragstellung mit der Fertigstellung Ihrer Buchhaltung per 30.06.2021 zu verbinden. Damit können Sie Ihre finalen Umsatzeinbußen ohne die Erstellung einer Planrechnung belegen. Für diese Antragstellung haben Sie bis zum 31.12.2021 Zeit.

Weitere Informationen und die Anträge für die Hilfsmaßnahmen finden Sie auch unter:

https://www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k/#faqs

https://www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz/#faqs

Bitte beachten Sie: Wir haben die vorliegenden Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen können noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Für Fragen zu dem angeführten Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

Freundliche Grüße

Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team