Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer!

Am 30.06.2021 endet die Zahlungsfrist für coronabedingte Beitragsrückstände. Es werden nun die gestundeten Steuern, Abgaben und Beiträge fällig.  Anträge an die Finanzverwaltung müssen zwischen 10.06. und 30.06.2021 eingebracht werden.

Um Anträge für Sie stellen zu können, benötigen wir eine Rückmeldung zu möglichen monatlichen Ratenzahlung. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen einzuhalten sind und bei Terminverlust zu einem kompletten Verlust der getroffenen Vereinbarung führen können.

Es ist nun wichtig die Details und die Handlungsspielräume des Ratenzahlungsmodells zu kennen. Hierzu finden Sie unser aktuelles Video  und eine aktuelle Übersicht zum Covid-19-Ratenzahlungsmodell von Finanzverwaltung und Sozialversicherung mit häufig gestellten Fragen sowie weiterführenden Kontakten und Informationsseiten als pdf Download. Bitte merken Sie sich die Termine und Deadlines auch vor.

Covid-19 Ratenzahlungsmodell

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Wir empfehlen Ihnen nochmals einen Übersicht über ALLE Außenstände zu erstellen; das betrifft nicht nur die offenen Beitragsrückstände, sondern auch Banken, Lieferanten, Gemeinden und private Darlehen. Nur mit einem Gesamtüberblick können individuelle Vereinbarungen zur Ratenzahlung getroffen werden, die auch bedienbar sind.

Für Fragen zu diesem sehr komplexen Thema stehen wir Ihnen wie immer sehr gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,

Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team