Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer!

Das BMF hat mittels Verordnung die Details über die Verlängerung des Ausfallsbonus (nun Ausfallsbonus II) veröffentlicht.

Die Eckpunkte des Ausfallsbonus II sind:

  • Der Ausfallsbonus wird bis 30.September 2021 verlängert (weitere 3 Monate)
  • Voraussetzung ist ein 50% Umsatzausfall (bisher 40%, Pkt 3.1.3 der RL)
  • Die Ersatzrate ist nach dem branchenspezifischen Rohertrag gestaffelt (wie beim UE-II)
  • Keine Verknüpfung mit dem Fixkostenzuschuss, damit kein Vorschusselement mehr
  • Deckelung bis EUR 80.000 pro Monat (bisher EUR 30.000)
  • NEU: Deckelung mit der Kurzarbeit (Pkt. 3.2.9. und 4.4.1. der RL)
  • Dividenden- und Bonusregelung wie beim FKZ 800.000 (Pkt. 6.2.7. und 6.2.9. der RL)
  • Antragstellung ab 16. August 2021 bis zum viertfolgenden Monat

 

Alle Details finden Sie in der brandaktuellen Verordnung

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/342

 

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Für Fragen  stehen wir Ihnen wie immer sehr gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,

Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team