Liebe Klientinnen! Liebe Klienten!

Das Land Kärnten hat in Zusammenarbeit mit dem KWF speziell für Kärntner Betriebe Maßnahmen geschnürt, um Unternehmen zu unterstützen, bei denen die beschlossenen Maßnahmen des Bundes nicht greifen oder für deren Vorhaben die Bundesförderungen unzureichend sind. Der KWF-Stabilisierungsfonds soll vorwiegend kleineren und mittleren Unternehmen Erleichterung bringen und dient als Ergänzung für die COVID-19-Fördermaßnahmen des Bundes.

Maßnahme 1: Übernahme der Beratungsleistungen im Zusammenhang von COVID-19

  • Für wirtschaftlich gefährdete Unternehmen mit erhöhtem Beratungsbedarf
  • Termin mit KWF ausmachen
  • KWF teilt einen Experten zu
  • und übernimmt bis zu 100% der Beratungskosten

Maßnahme 2: KWF-Programm „Stabilisierungskapital – Darlehen“

  • für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • für Start-ups um Kapitalstruktur bzw. Bonität zu verbessern
  • Vorfinanzierung des Cash-Flows zur Abdeckung des zukünftigen Liquiditätsbedarfs
  • Vorfinanzierung für zukünftige bzw. kurz vor der Umsetzung stehende Investive und/oder innovative Projektvorhaben
  • Die Höhe des Darlehens beträgt 25% des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018-2019 oder 15.000 Euro je Mitarbeiter (inkl. Arbeitgeber/Arbeitgeberin) in VZÄ 2018-2019
  • Grundsätzlich wird der niedrigere Betrag gewählt
  • Maximal 6 Jahre tilgungsfrei
  • Es ist keine Verzinsung des Darlehens vorgesehen
  • Das Darlehen muss zurückgezahlt werden
  • Eine Kombination mit dem „Stabilisierungskapital-Bonus“ ist möglich

Maßnahme 3: KWF-Programm „Stabilisierungskapital – Beteiligung“

  • KWF übernimmt eine stille Beteiligung
  • Für Unternehmen mit stabiler betriebswirtschaftlicher Ausgangssituation oder positiven Erfolgsaussichten
  • Vorfinanzierung des negativen Cash-Flows in den nächsten zwei Jahren
  • Zukünftige bzw. kurz vor der Umsetzung stehende innovative und/oder investive Projekte mit Ausfinanzierungsbedarf
  • Die Höhe der Beteiligung beträgt 25% des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018-2019 oder 15.000 Euro je Mitarbeiter in VZÄ 2018-2019
  • Grundsätzlich wird der niedrigere Betrag gewählt
  • Maximal 6 Jahre tilgungsfrei, danach Abschichtung in Halbjahresraten
  • Sicherheiten können vereinbart werden
  • Die Beteiligung muss zurückgezahlt werden
  • Eine Kombination mit dem „Stabilisierungskapital-Bonus“ ist möglich

 

Maßnahme 4: KWF-Zusatzprogramm „Stabilisierungskapital – Bonus“

 

Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie Fragen zu den beschlossenen Maßnahmen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen.

 

Liebe Grüße,

Ihr 360°Buiness Planner Team