Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer!
Das BMF hat die Verordnung betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Verlustersatzes im Jahr 2022 (VO Verlustersatz III) im BGBl. II Nr. 582/2021 nun veröffentlicht.
Die Eckpunkte des Verlustersatz III gem. Richtlinien sind:
- Verlustersatz für Zeiträume von Jänner bis März 2022 (Pkt 4.4.2.)
- bei Umsatzausfall von mindestens 40 % zum Vergleichsmonat 2019 (Pkt 4.1.)
- Ersatzrate von 70 bis 90 % der Bemessungsgrundlage (Pkt 4.3.)
- Beihilfenhöchstgrenze Eur 12 Mio (Pkt 4.3.)
- beantragbar in bis zu zwei Tranchen ab 10. Februar 2022 (Pkt 5.3.)
- erste Tranche iHv 70 % des voraussichtlichen VE ab 10.2. bis 9.4.2022 beantragbar
- zweite Tranche (Endabrechnung) ab 10.4. bis 30.9.2022 beantragbar
- Covid-Compliance (bei Covid-Verwaltungsstrafen Rückzahlungspflicht (Pkt 6.1.7. u. 6.2.8)
In den FAQ zum Verlustersatz und verlängerten Verlustersatz ist der Verlustersatz III in Abschnitt 8 (ab Seite 41, Stand 2.12.2021) kurz behandelt.
Bei Fragen dazu sind wir gerne für Sie da!
Beste Grüße aus unserer Kanzlei & bleiben Sie gesund,
Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team
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