Die Verlängerung der Corona-Prämie wurde, als weitere ergänzende Maßnahme zur Steuerreform, mit folgenden Eckpunkten beschlossen:
- Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis 3.000 Euro steuerfrei.
- Dabei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden.
- Diese Bonuszahlungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit.
- Die Corona-Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt.
- Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
- Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
- Die Corona-Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
- Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
Bei Fragen dazu sind wir gerne für Sie da!
Beste Grüße aus unserer Kanzlei & bleiben Sie gesund,
Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team
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