Viele Kleinunternehmen haben keine UID-Nummer – wenn das Unternehmen aber wächst und zur Umsatzsteuerpflicht optieren will, muss man folgendes beachten!

Kleinunternehmen müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen und dürfen auch keine Vorsteuer ziehen.

 

Wählt man so eine Form, teilt das Finanzamt nur auf Antrag eine UID-Nummer zu. Bei Antrag muss man glaubhaft machen, warum eine UID-Nummer gebraucht wird.

 

Gründe:

  • Erwerbsschwelle wird überschritten werden
  • Dienstleistungen werden in Zukunft von EU-Unternehmern, deren Leistungen in Österreich liegt, bezogen

 

Ab Erhalt einer UID-Nummer gibt es die Verpflichtung zur Abgabe einer monatlichen bzw quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung, weiters ist man verpflichtet eine Steuererklärung, nach Ende des Wirtschaftsjahres, abzugeben.

 

Bei Fragen sind wir natürlich gerne für Sie da.

 

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