Steuerfalle Tesla?!?
Der Tesla ist ein Sonderfall: Seit 1.1.2016 gewährt § 12 UStG einen Vorsteuerabzug für Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Miete oder dem Betrieb von Kraftfahrzeugen mit einem Emissionswert von CO2-Wert von null Gramm pro Kilometer stehen. Der Gesetzgeber hat also nicht nur elektrobetriebene Kraftfahrzeuge mit dem Recht auf [...]