Gerne werden im Rahmen von Betriebsprüfungen die Aufwendungen für das KFZ hinterfragt. Deshalb raten wir zur Optimierung von Anfang an.

Unternehmer sollten sich (vor allem am Beginn) Gedanken über die Nutzung und Vermögenszuordnung des PKWs machen. Wird ein PKW überwiegend betrieblich (also mehr als 50%) genutzt, so zählt er zum Betriebsvermögen und ist im Anlagevermögen zu aktivieren. Nutzt der Unternehmer  den betrieblichen PKW auch privat, so handelt es sich um eine Nutzungsentnahme. Die Aufwendungen für dieses Kraftfahrzeug (wie laufender Betrieb, Finanzierung und die Abschreibung) sind nach Abzug des Privatanteils als Betriebsausgaben absetzbar. Bei überwiegender privater Nutzung darf der PKW nicht aktiviert werden, es können jedoch die tatsächlichen Aufwendungen oder das amtliche Kilometergeld (EUR 0,42 pro Kilometer) geltend gemacht werden. ACHTUNG: das Kilometergeld darf bis zu 30.000 Km pro Jahr angewendet werden, darüber sind die tatsächlichen Aufwendungen anzusetzen. Ab mehr als 30.000 gefahrenen Kilometern pro Jahr, raten wir zu einer Nutzungsprüfung. Im Zweifelsfall sind ab Beginn sowohl die tatsächlichen Aufwendungen aufzubewahren als auch ein Fahrtenbuch zu führen.

 

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer untenehmerischen KFZ-Nutzung? Dann veraten wir Sie gerne.

 

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