Mit der elektronischen Gründung (eGründung) können Sie die Unternehmensgründung einfach, schnell und kostenfrei über das Unternehmensserviceportal (USP) online durchführen. Die Vereinfachung betrifft Einzelunternehmen und Einpersonen-GmbHs.

Gründerinnen/Gründer müssen ihren Gründungsprozess inkl. der verschiedenen Formulare und Fragebögen nicht mehr selbstständig organisieren, da es dafür eine zentrale Lösung im USP gibt. Es entfallen die Notariatsaktpflicht sowie die bisherigen Beglaubigungserfordernisse. Nur der Besuch bei der Bank zur Eröffnung eines Einlagenkontos bei Gesellschaftsgründungen bleibt Ihnen nicht erspart.

Zudem haben Sie die Wahl, entweder den gesamten Gründungsprozess elektronisch im USP durchzuführen oder einzelne Schritte vor Ort bei der zuständigen Stelle (z.B. dem Gründerservice der WKO) zu tätigen und den Rest elektronisch abzuschließen. Nach abgeschlossener Gründung erhalten Sie im USP automatisch Zugang zu vielen weiteren Serviceangeboten wie zu FinanzOnline, zu ELDA – dem Portal der Sozialversicherungsträger, zur E-Rechnung an den Bund und vielen weiteren Services.

Voraussetzungen eGründung für Einzelunternehmen

  • Handysignatur für die Registrierung

Folgende Schritte müssen im Rahmen der Gründung eines Einzelunternehmens durchgeführt werden:

  1. Gründungskonto anlegen
  2. Ihre Stammdaten zur Nutzung der Vorbefüllung hinterlegen (optional)
  3. Neugründungsförderung erklären (optional)
  4. Gewerbeanmeldung
  5. Anmeldung zur Kranken- und Sozialversicherung
  6. Anmeldung beim Finanzamt
  7. Gründung abschließen

Voraussetzungen eGründung für Gesellschaften

  • Handysignatur für die Registrierung
  • Die Gesellschaft darf nur eine einzige Gesellschafterin/einen einzigen Gesellschafter haben.
  • Diese einzige Gesellschafterin/dieser einzige Gesellschafter muss eine natürliche Person sein, die zugleich einzige Geschäftsführerin/einziger Geschäftsführer der Gesellschaft wird.
  • Das Stammkapital der Gesellschaft muss 35.000 Euro betragen; darauf sind entweder 17.500 Euro oder − bei Inanspruchnahme der sogenannten Gründungsprivilegierung − 5.000 Euro bar einzuzahlen.
  • Es wird die im USP verfügbare standardisierte Errichtungserklärung genutzt

Folgende Schritte müssen im Rahmen der Gründung einer Einpersonen-GmbH durchgeführt werden:

  1. Gründungskonto anlegen
  2. Bankverfahren (außerhalb des USP – Dieser Schritt muss bei Ihrer Bank erfolgen und ist Voraussetzung für die Nutzung der eGründung)
  3. Ihre Stammdaten hinterlegen (optional)
  4. Neugründungsförderung (NeuFöG) erklären (optional)
  5. Firmenbuchanmeldung
  6. Gewerbeanmeldung
  7. Anmeldung zur Kranken- und Sozialversicherung
  8. Anmeldung beim Finanzamt
  9. Gründung abschließen

Die eGründung einer Einpersonen-GmbH ist für Berufsgruppen, wie z.B. Ziviltechniker oder Ärzte nicht möglich. Da für diese Berufsgruppen – für die Gesellschaftsgründung – zusätzliche Eignungsnachweise an das Firmenbuch übermittelt werden müssen. Bitte nutzen Sie für diese Gesellschaften weiterhin die bestehenden Gründungsangebote.

Die Handy-Signatur können Sie online unter www.handy-signatur.at beantragen.

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