Was ist der Familienbonus Plus, und in welcher Höhe steht er zu?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und bedeutet, dass sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 500 Euro jährlich zu, sofern für dieses Familienbeihilfe bezogen wird.

Wird es beim Familienbonus Plus einen „Deckel“ geben?

Wenn jemand bisher 3.000 Euro Lohnsteuer bezahlt und zwei Kinder (bis 18 Jahre) hat, dann wird dieser zukünftig keine Einkommenssteuer mehr bezahlen, also zu 100% von seiner Steuerlast befreit.

Ab welchem Bruttolohn wirkt der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus wirkt schon ab dem ersten Steuereuro. Voll ausgeschöpft werden kann dieser dann ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 1.700 Euro (bei einem Kind).

Wie kann man den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen?

Dies kann wahlweise über die Lohnverrechnung 2019 (also durch den Arbeitgeber) oder die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 passieren.

Wie kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden?

Bei (Ehe-) Partnern kann der Familienbonus flexibel aufgeteilt werden. Das heißt, eine Person kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen, oder der Beitrag wird alternativ zwischen den (Ehe-) Partnern (oder getrennt lebenden Partnern) aufgeteilt (750:750 Euro bzw. 250:250 Euro)

Warum steht auch für Kinder in der EU/im EWR/in der Schweiz der Familienbonus zu?

Der volle Familienbonus steht nur für Kinder im Inland zu. Für Kinder in Drittstaaten gibt es keinen Familienbonus.

Für Kinder in der EU/im EWR bzw. in der Schweiz wird der Familienbonus indexiert und damit an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Diese Regelung ist aus europa- sowie verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich.

Wie viel bekommen geringverdienende Eltern? Wieviel bekommen nicht steuerzahlende

Eltern?

Der Familienbonus reduziert die Steuerlast der betreffenden Eltern. Bei geringverdienenden Steuerzahlern entfällt daher die Steuerlast komplett.

Wie wird der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern aufgeteilt?

Der Familienbonus Plus kann auch bei getrennt lebenden flexibel aufgeteilt werden. Das heißt, eine Person kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen, oder der Betrag wird alternativ zwischen getrennt lebenden Partnern aufgeteilt 750:750 Euro (bzw. 250:250 Euro) vorgesehen.

Was passiert, wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltsverpflichtete Partner keinen Unterhalt zahlt? Steht diesem trotzdem der Familienbonus zu?

Zahlt der getrennt lebende unterhaltsverpflichtete Partner keinen Unterhalt, steht diesem auch kein Familienbonus zu. Der andere Partner erhält in diesem Fall den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro).