#FinanceFriday

Wie die Forschungsprämie zu berechnen ist, wissen vor allem Startups nur zu genau. Jedes Unternehmen, das sich mit Forschungstätigkeit auseinandersetzt oder im eigenen Betrieb Forschung betreibt, kommt an der FFG nicht vorbei. Die Forschungsprämie ist eine 14-prozentige Steuergutschrift auf eure unternehmerischen Forschungsausgaben. Die wesentlichen Änderungen für Forschungsprämien für das Kalenderjahr 2022 die erstmals ab dem 30.6.2022 beantragt werden können sind:

  • Die Berücksichtigung eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe von Euro 45,00 pro Stunde bis zu einem Maximalbetrag von Euro 77.400,00 das entspricht einer unternehmerischen Vollzeittätigkeit im Ausmaß von 1720 Stunden pro Jahr. Damit werden vor allem Gründer und Gesellschaftergeschäftsführer, die in der Anfangsphase oft unentgeltlich arbeiten, auch mitberücksichtigt. Die Prämie dafür beträgt Euro 10.836,00. Ein stolzer Wert! Vergesst nicht die entsprechenden Stundenaufzeichnungen zu führen.
  • Endlich wurde auch die Antragsfrist von der Rechtskraft der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuerbescheides entkoppelt d. h. eine Einreichung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.
  • Es gibt nun auch die Möglichkeit für eine Teilabrechnung oder einen Teilabbruch. Das erleichtert es auch Teilbeträge auszahlbar zu machen.

Für weitere Fragen zur neuen Antragstellung für das Jahr 2022 oder Optimierung eurer Forschungsprämie stehen mein Team und ich gerne jederzeit zur Verfügung.

https://youtu.be/1rCo6kbfS5U

 

 

 

Freundliche Grüße,
Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team