Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer!
Unter strengen Auflagen dürfen am 15. Mai 2020 die Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Wegen dieser Auflagen und der derzeitigen Situation wird aber weiterhin mit Umsatzeinbußen zu rechnen sein. Viele ausländische Gäste werden ausbleiben. Die volle räumliche Kapazität der Gastronomiebetriebe kann, aufgrund des Mindestabstandes der Tische, nicht voll genutzt werden und nicht ganz unwichtig zu erwähnen, die Frage: Wie konsumfreudig die Gäste, in Zeiten von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit, sein werden?
Die Regierung versucht der bereits stark angeschlagenen Gastronomie, mit verschiedenen Maßnahmen, unter die Arme zu greifen. Eine dieser Maßnahmen ist das am 11. Mai präsentierte „Wirtshaus-Paket“ im Umfang von 500 Mio. Euro. Das Wirtshaus-Paket solle dazu beitragen, den Konsum anzukurbeln und die Wirtinnen und Wirte steuerlich zu entlasten.
Die steuerlichen Erleichterungen treten am 1. Juli 2020 in Kraft.
Wie immer haben wir alle Eckpunkte hier zusammengefasst:

Senkung der Umsatzsteuer auf nicht-alkoholische Getränke von 20% auf 10%

  • Reduktion zeitlich befristet bis Ende 2020
  • Gilt für offen abgegebene Getränke (d.h. in Wirtshäusern)

Erhöhung der Beträge für steuerfreie Restaurant- und Lebensmittelgutscheine 

  • Von 4,40 Euro auf 8 Euro pro Tag zur Bezahlung in Restaurants
  • Von 1,10 Euro auf 2 Euro pro Tag zur Bezahlung von Lebensmitteln

Ausweitung der Pauschalierung

  • Obergrenze für Pauschalierung wird von 255.000 Euro auf 400.000 Euro angehoben
  • Erhöhung der Grundpauschale von 10% auf 15%
  • Verdoppelung des Mindestpauschalbetrages von 3.000 auf 6.000 Euro
  • Ausbau der Mobilitätspauschale als Regionalförderung: 4% für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner; 6% für Gsthäuserin Gemeinden bis 5.000 Einwohner

Verbesserung der Aushilfskräfteregelung – Einstellung von Aushilfskräften wird spürbar erleichtert

  • Die Aushilfskräfteregelung soll ohne Begrenzung auf 18 Tage wieder bis zum Ende des Jahres eigeführt werden

Ausweitung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen

  • Absetzbarkeit wird von 50% auf 75% erhöht
  • Befristet bis Ende 2020

Abschaffung der Schaumweinsteuer

  • Abschaffung einer Bagatellsteuer, dadurch Entlastung der österreichischen Winzer sowie der Konsumenten
Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
 

Liebe Grüße uns bleiben Sie gesund.

Ihre Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team

 

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