Bei dem einen oder anderen soll das schon mal vorgekommen sein: der Kunde zahlt nicht! was kann ich also als Unternehmer tun? Welche Vorkehrungen kann ich treffen und wer unterstützt mich dabei? Wir haben die wichtigsten Informationen für SIE zusammengefasst.

Als UnternehmerIN sollten Sie Zahlungsmodalitäten und klare Regelungen für den Zahlungsverzug festlegen. Informationen über Fristen und über den Zahlungsverzug können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Lieferbedingungen angeführt sein. In dem Fall ist es wichtig, dass auf die AGB hingewiesen wird und diese auch Vertragsinhalt sind.

Rechnungskonditionen: 

Die Vorfinanzierung von Waren stellt eine große finanzielle Belastung für viele Unternehmen dar. Eine Vereinbarung über eine Anzahlung bzw. Teilzahlungen verringert das finanzielle Risiko. Eine Anzahlung  von beispielsweise 50% oder Teilzahlungen nach Milestones der Leistungen entlasten das Unternehmen enorm! 
Möchten Sie Ihr Risiko minimieren und mehr über Ihre künftigen oder bestehenden Geschäftspartner erfahren? Dann empfehlen wir ihnen die Bonitätsprüfung von Inkasso Merkur! 
 
Vorleistungspflicht:
Leider ist es in der Praxis nicht immer möglich auf Voraus-Kasse zu bestehen. Bei Auslandsgeschäften wird diese Form der Vorauszahlung allerdings von den meisten Neukunden akzeptiert.
 
Zug um Zug-Geschäfte:
Bei Zug um Zug-Geschäften wird die jeweilige Leistung nur im Gegenzug zur Zahlung erbracht. Das ist die beste Form der Absicherung vor Forderungsausfällen.
 
Skonto
Skontoregelungen können den Kunden zu einer raschen Zahlung bewegen.
 
•       Eigentumsvorbehalt, Bürgschaft, Pfandbestellung, Sicherungsabtretung, Kaution, Bankgarantie
 
Mahnung
Mit dem von Ihnen festgelegten Zahlungsziel, bestimmen Sie den Fälligkeitszeitpunkt einer Forderung. Doch wie verhalten Sie sich als Unternehmen richtig, wenn ein Kunde nicht zahlt?
Rein rechtlich sind sie nicht dazu verpflichtet, Mahnungen zu verfassen. Sie könnten den offenen Betrag auch umgehend gerichtlich einklagen. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit sollte aber davon abgesehen werden.
 
Meist läuft das Mahnwesen wie folgt ab: 
Die erste Mahnung oder Zahlungserinnerung: 10-14 Tage nach Fälligkeit 
Die zweite Mahnung: 21-28 Tage nach Fälligkeit 
Die dritte Mahnung: Nach weiteren 10 Tagen ohne Zahlungseingang
 
Verzugszinsen
Sobald der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, ist der Gläubiger berechtigt, Verzugszinsen einzufordern. Bei vertraglichen Verzugszinsen gibt das Gesetz keine konkreten Grenzen vor, jedoch darf der Verzugszinssatz nicht sittenwidrig sein. Zwischen Unternehmern und Verbrauchern oder zwischen Privaten gilt ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 4% pro Jahr. Für Geschäfte zwischen Unternehmern (bzw. Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts) gilt ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 8%  über dem Basiszinssatz. Wurden vertraglich keine Verzugszinsen festgelegt, können die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet werden. 
 
Inkassobüro oder Rechtsanwalt
Der Gläubiger kann für die Eintreibung offener Forderungen ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Beauftragung eines Inkassobüros macht Sinn, wenn der Schuldner lediglich zahlungsunwillig ist. Ist die Forderung strittig (z.B.: behauptete Mängel), ist es zielführender gleich einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Eine Rechtschutzversicherung verhilft Ihnen zu Ihrem Recht und sichert Ihr Unternehmen optimal ab! 
 
 
Ein Inkassobüro kann gerade für Sie als Unternehmer eine optimale Ergänzung sein. DAs Salzburger Familienunternehmen Inkasso Merkurs ist darauf spezialisiert, Ihre Zahlungsausfälle zu verhindern und so Ihren Gewinn zu steiegern. 
 
Ihre Vorteile im Überblick
 
Kostenloses Inkasso
Einbringlichkeitsquote bis zu 90 %
Online Akteneinsicht
Keine Bindung
Kein Mitgliedsbeitrag
Kein Mindestbetrag
 
Überzeugen Sie sich selbst und wenden Sie sich bei Fragen jederzeit an das Inkasso Merkur Team unter 0662 873408 oder unter www.inkasso-merkurs.at 
 
 
 
Ihr Geschäft.
Unser Plan.