Die wichtigsten Punkte des Reformpakets 2012 haben wir hier im nachfolgenden für Sie zusammengefasst.

"Es freut mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, dass größte Reformpaket der Zweiten Republik zu schnüren. Wir werden bis 2016 insgesamt 26,5 Milliarden Euro konsoldieren", gab Finanzministerin Dr. Maria Fekter am Freitag, den 10. Februar 2012 bekannt. Die Details zur Strukturreform haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst:

Dienstrecht und Verwaltung
* Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst (Bund) bis 2014 durch Nichtbesetzung von Pensionsabgängen; davon ausgenommen sind Exekutive, Richter, Staatsanwälte, Justizwache, Lehrer und Finanzpolizei.
* Nulllohnrunde 2013 und eine moderate Gehaltsanpassung 2014
* Zusammenführung des Verwaltungsapparates sowie von Verwaltungseinheiten
– Verstärkte Nutzung des E-Government (Zusammenführung von Registern, Nutzung des Unternehmensserviceportales – USP)
– Reduzierung der Bezirksgerichte
– Zusammenlegung von Staatsarchiv und Heeresgeschichtliches Museum
– Schließung der Heeresspitäler
– Verkleinerung des Nationalrates von 183 auf 165 Abgeordnete

Pension und Arbeitsmarkt
* Moderate Pensionsanpassung in den Jahren 2013 und 2014 (2013 einen Prozent geringer; 2014 0,8 Prozent geringer).
* Abschaffung der Parallelrechnung im derzeitigen Pensionssystem mit Überführung der Pensionsansprüche im sog. Altrecht als Kontogutschrift (Kontogutschriftsmodell ab 2014).
* Erhöhung der Anspruchsvoraussetzungen von 37,5 auf 40 Versicherungsjahre bei der Korridorpension und der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Frühpensionierungen bei der ÖBB werden reduziert).
* Wegfall der Blockvereinbarung bei Altersteilzeit (Zukünftig wird nur mehr die kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung und allmählicher Übergang der älteren Arbeitnehmer in die Pension unterstützt.
* Anhebung des Beitragssatzes im Nachtschwerarbeitergesetz (NSchG) von 2 auf 5 Prozent.

Sozialversicherung
* Sofortige Anhebung der Pensionsbeitragssätze der gewerblichen und bäuerlichen Sozialversicherung auf 18,5 Prozent.
* Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung.
* Keine Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage der gewerblichen Sozialversicherung (GSVG).

Staatliche Förderungen
* Doppel- und Mehrfachförderungen werden in Zukunft konsequent verhindert einerseits durch strikte Kontrolle bei Inanspruchnahme der Forschungsprämie und andererseits durch eine Reform des Fördersystems auf Ebene des Bundes.
* Die Bausparprämie beträgt künftig maximal zwischen 1,5 und 4 Prozent (Halbierung der Prämie).
* Senkung der begünstigten Zukunftsvorsorge von 5,5 auf 2,75 Prozent.

Steuerliche Neuerungen
* Abgabe bei Umwidmungen von Liegenschaften und Besteuerung von Immobilien und Grundstücken bei Veräußerung (Ausnahme: Hauptwohnsitz).
* Beschränkung der Verlustabschreibung bei Gruppenmitgliedern und ausländischen Betriebsstätten.
* Leistung eines Solidarbeitrages für Angestellte ab EUR 184.000,- brutto/Jahr und Unternehmer ab einem Gewinn von EUR 175.000,- / Jahr.
* Einführung einer Finanztransaktionsteuer.
* Besteuerung von Kapitalanlagen von österreichischen Steuerpflichtigen auf Bankkonten und Wertpapierdepots in der Schweiz.

Umsatzsteuer
* Zukünftig steht ein Vorsteuerabzug für Bauvorhaben nur mehr zu, wenn der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist (mangels eines Vorsteuerabzuges wurden Bauvorhaben des Öfteren ausgegliedert und der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht. Nach 10 Jahren steuerpflichtiger Vermietung wurde auf die steuerfreie Vermietung gewechselt).
* Unternehmer, welche Gebäude nach 10 Jahren privat verwenden, müssen in Zukunft einen Teil der erhaltenen Vorsteuern zurückzahlen.
Mineralölsteuer
* Streichung der Steuerbefreiung für im Ortlinienverkehr eingesetzte Fahrzeuge, der Mineralölsteuerrückerstattung für Schienenfahrzeuge und für Agrardiesel.

 

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