Mitte August wurden von der Registerbehörde an jene Rechtsträger, die noch keine Meldung an das Register erstattet haben, Zwangsstrafenandrohungen unter Setzung einer dreimonatigen Frist versendet. Das BMF hat uns informiert, dass noch bis Anfang Dezember Zeit bleibt, um die erstmaligen Meldungen abzugeben. Noch nicht erstattete Meldungen sollten daher umgehend durchgeführt werden.

Rückfragen an die Registerbehörde unter wiereg-registerbehoerde@bmf.gv.at oder +43 (0) 50 233 775 (werktags von Montag bis Donnerstag, von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8 bis 12:00 Uhr).

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