Unternehmensgründer haben sich am Anfang oft der Herausforderung der Preiskalkulation zu stellen. Gerade Dienstleistern fällt es oft schwer DEN richtigen Stundensatz zu finden. Wir haben hier eine kleine aber feine Hilfstellung zum Thema verrechenbare Stunden vorbereitet.

Damit Sie sich als angehender Selbständiger mit einer Planrechnung auseinandersetzen zu können, sind eine Reihe von Vorbereitungen nützlich und auch notwendig. Mit – beispielsweise – einer Mindestumsatzberechnung kann jeder Umsatz ermittelt werden, der für die Deckung der Fixkosten, der voraussichtlichen Betriebskosten aber auch der Privatausgaben (Unternehmerlohn) notwendig ist. Somit ist es Ihnen möglich zu berechnen, welchen Umsatz zu erzielen ist, um die entstehenden unternehmerischen Ausgaben und auch den gewünschten Unternehmerlohn abzudecken. Gerade am Anfang ist es oft schwer, die richtigen Preise und Stundensätze zu kalkulieren.

 

Der Mindestumsatzrechner verschafft Ihnen einen ersten Überblick genau in diesem Bereich. Unter www.Gruenderservice.at/Mindestumsatzberechnung steht Ihnen ein fix-fertiges Tool zur Verfügung.

Dienstleister kalkulieren ihren Stundensatz nach der ihnen verfügbaren Zeit. Um auf die verkaufbaren Stunden zu kommen, ziehen wir die Jahreswochen – abzüglich von Urlaub, Feiertagen und Fehlzeiten (zB insgesamt 8 Nichtleistungswochen pro Jahr)  – heran, so kommt man auf die Arbeitswochen für Sie als Unternehmer. Bei einer Kalkulation von 5 Tagen pro Woche und 8 Stunden am Tag stehen Ihnen in unserem Beispiel 1.760 Jahresstunden zur Arbeit zur Verfügung. Diese Jahresstunden sind aber naturgemäß nicht zu 100 % verrechenbar und werden um die „nicht verkaufbaren Stunden“ reduziert. Nicht verkaufbare Stunden werden dafür aufgewendet, dass Sie als Unternehmer Marketing betreiben, Ihren Betrieb administrieren, Rechnungen schreiben, Ihre Buchhaltung vorbereiten oder auch sonstige nicht verrechenbare Arbeiten – wie beispielsweise Angebote – verrichten. Wir haben für Sie im Anschluss ein Beispiel dargestellt – bei einer Korrektur von 30 % der Arbeitsjahresstunden betragen die verkaufbaren Stunden 1.232. Diesen Satz können Sie beliebig anpassen. Um ein Gefühl für die Verrechenbarkeit zu bekommen, empfiehlt es sich diese Stunden in einem Kalender mitzuführen. Denn auch wenn Sie am Anfang nur Annahmen treffen können, ermöglicht Ihnen die Nachkontrolle eine Anpassung Ihrer Kalkulationen.

Gerne stellen wir auch Tabellen zur Kalkulation und Berechnung zur Verfügung.

Ihr Geschäft. Unser Plan.