Wir sind der Sache einmal nachgegangen und haben euch das Thema kurz und knackig zusammengefasst.
GPLA steht für die gemeinsam Prüfung der lohnabhängigen Abgaben der GKK, der Gemeinde und dem Finanzamt. Insofern trifft diese Prüfung nur jene Unternehmer, die auch Mitarbeiter beschäftigt haben.
Für die GKK werden die Sozialversicherungsbeträge geprüft, die Nebenumlagen und die Mitarbeitervorsorgekasse. Für das Finanzamt die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag, der Zuschlag und allfällige Abzugsteuern. Für die Gemeinde die Kommunalsteuer.
Zusätzlich wird auch geprüft, ob der Dienstnehmer das Entgelt erhalten hat, welches ihm/ihr gesetzlich zusteht.
Geprüft werden die letzten 3 bis 5 Jahre abwechselnd von der Finanzverwaltung oder der Sozialversicherung, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Wie kommt ein Unternehmer zu diesen zweifelhaften Vergnügen?
Nach Zufallsprinzip, nach Risiko und nach Bedarf.
Grundsätzlich findet die Prüfung beim Dienstgeber statt. In der Praxis werden die Prüfungen aber auch häufig beim Steuerberater abgehalten, da ja die Lohnverrechnung fast immer ausgelagert wird.
Geprüft wird auf Basis der Lohnkonten bzw der vorliegenden Jahresabschlüsse. Der Prüfer sieht sich die vorhandenen Abrechnungen und Originalunterlagen (wie zB Dienstverträge, Arbeitszeitaufzeichnungen, Reisekostenabrechnungen und Fremdleistungen) an. Hinweis: es werden ALLE Unterlagen angefordert, nicht nur direkt mit der Lohnverrechnung im Zusammenhang stehenden. zB werden Buchhaltungskonten auf Zahlungsflüsse für Provisionen und Fremdleistungen durchforstet oder überprüft wer welche Fahrzeuge im Unternehmen nutzt. UND nicht zu vergessen alle Ansprüche, die den Geschäftsführer betreffen können. Ein Thema das in der Praxis oft stiefmütterlich behandelt wird. Die Werte werden mit den gemeldeten Nachweisungen abgeglichen.
Da bei der Sozialversicherung das sogenannte Anspruchsprinzip gilt, wird nicht nur die Richtigkeit der Abrechnung kontrolliert, sondern auch ob die Bemessungsgrundlage stimmt. Was bedeutet das konkret? Es wird überprüft, ob der Dienstnehmer nach dem jeweiligen Kollektivvertrag richtig eingestuft wurde. Zusätzlich werden die Dienstverträge nach Ansprüchen überprüft und es wird kontrolliert, ob alle geleisteten Stunden korrekt abgerechnet worden sind.
Für die Steuern ans Finanzamt und die Gemeinde gilt das Zuflussprinzip: welche Mitarbeiter hat welche Zahlungen erhalten und wurden diese auch korrekt versteuert.
ACHTUNG: der Prüfer darf Mitarbeiter befragen. Liegen keine Arbeitszeitaufzeichnungen vor, wird der Anspruchslohn geschätzt.
Nun zu den häufigsten Beanstandungen:
- Zu wenige Stunden abgerechnet
- Falscher Kollektivvertrag angewendet
- Zulagen wurden nicht bezahlt
- Lohnfortzahlungen wurden nicht beachtet
- Reisekosten wurden nicht korrekt aufgezeichnet und falsch ausbezahlt
- Sachbezüge sind ein häufiges Thema (private KFZ Nutzung)
Das mitunter häufigste und auch kostspieligste Thema ist die Abgrenzung Dienstvertrag / Werkvertrag – nachträgliche Neubeurteilung des Sachverhaltes. Hier wird bei Abschluss des Vertrages oft der wahre wirtschaftliche Gehalt des Vertrages zu wenig berücksichtigt.
Zu beachten ist: der Auftraggeber haftet für die gesamten Nebenkosten bei der Umqualifizierung in ein Dienstverhältnis. Hier empfehlen wir unbedingt VOR Abschluss des Vertrages die wichtigsten Punkte mit dem Steuerberater oder der Behörde abzuklären.
Sie haben noch Fragen? Ines Valas steht Ihnen gerne mir Rat und Tat zur Seite.
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