#FinanceFriday

Liebe Ladies,

liebe Unternehmerinnen, Mütter, Teilzeitmitarbeiterinnen und alle Frauen, die sich mit dem Thema Vereinbarkeit Familie & Beruf beschäftigen.

Eines der wichtigsten Themen, dass vor oder auch bei Familiengründung oft nicht ausreichend besprochen wird, ist die finanzielle Absicherung der Mütter. Wenn ihr euch gerade in der Situation befindet, dass ihr euch um euer Kind/eure Kinder kümmert und demnach nur Teilzeit eurem Beruf nachgehen könnt, wisst ihr wovon wir sprechen. Natürlich ist das Familieneinkommen „gesichert“, wenn der Partner Vollzeit arbeiten geht. Vorausschauend verzichtet ihr aber durch jahrelange Teilzeitarbeit auch auf einen Teil eurer Pensionsbeiträge.

Hier zu Veranschaulichung einige unschöne FACTS:

Die durchschnittliche Pension einer Frau in Österreich beträgt rund EUR 1.200,00; die eines Mannes lag um 48% höher bei rund EUR 1.700,00. Und wir sprechen hier nur von Durchschnittswerten.

Laut Statistik Austria waren im Jahr 2021 rund 232.000 Menschen über 65 Jahren von Armut betroffen. In der Gruppe befanden sich 75.000 Männer und 157.000 Frauen! Bei Frauen stieg die Armutsgefährdung im Vergleich zum Jahr 2020 sogar um 7,6%. Das zeigt uns deutlich, dass Frauen stärker von Armut betroffen sind als Männer.

Außerdem kennen wir alle die Scheidungsraten in Österreich. Was also, wenn ihr 5,10 oder auch 15 Jahre zu Hause bleibt und für die Familie da seid, aber es später zu einer Scheidung kommt und ihr dann eben nicht auf die Pension eures Ehemannes vertrauen könnt?

Genau aus diesen genannten Gründen möchten wir euch heute über ein Vorsorgemodell für Frauen informieren:

 

DAS PENSIONSSPLITTING

Seit 2005 gibt es die Möglichkeit des Pensionssplittings. Diese an und für sich gute Maßnahme, wird leider kaum genutzt. Wir möchten Licht ins Dunkel bringen und Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema liefern. Was ist Pensionssplitting überhaupt? Wen betrifft es und wann ist Pensionssplitting sinnvoll? Entstehen mir dadurch evtl. auch Nachteile?

WAS IST PENSIONSSPLITTING?

Da es durch die Zeiten der Kindererziehung für den betroffenen Elternteil zu einem finanziellen Verlust bei den Pensionsbezügen kommen kann gibt es seit 2005 die Möglichkeit, im Pensionskonto eingetragene Teilgutschriften auf den Elternteil zu übertragen, der sich überwiegend der Kindererziehung widmet.

WIE FUNKTIONIERT PENSIONSSPLITTING?

Der Elternteil, der erwerbstätig bleibt und sich nicht überwiegend um die Kindererziehung kümmert, kann für die ersten sieben Jahre nach der Geburt bis zu 50% der Teilgutschriften auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich in Karenz befindet, übertragen lassen. Die Jahressumme der Beitragsgrundlagen des erziehenden Elternteils darf dabei nicht die Jahreshöchstbeitragsgrundlage überschreiten. Die Eltern können für jedes Jahr die Höhe der Übertragung selbst bestimmen – maximal jedoch 50%. Diese Übertragung muss bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Pensionssplitting ist freiwillig, jeder und jede Versicherte hat ein Recht darauf – , egal, ob Gewerbetreibender, Angestellter, neuer Selbstständiger oder freier Dienstnehmer – lediglich für Beamte und Beamtinnen gelten Sonderregeln. Ob die Eltern verheiratet oder verpartnert sind, im selben Haushalt leben oder nicht spielt dabei keine Rolle. Auch Adoptiv- und Pflegekinder sind berechtigt. Eine anerkannte Elternschaft genügt. Eine Beantragung ist auch im Nachhinein möglich.

WIE WIRD PENSIONSSPLITTING BEANTRAGT?

Bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes (- oder des jüngsten Kindes) muss ein Antrag (kann auch formlos sein) bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eingebracht werden. Weiters muss es eine Vereinbarung der Eltern über das Splitting geben. Ein Formular dazu gibt es auf der Website der Pensionsversicherungsanstalt. Weiters ist noch ein Fragebogen zu den Kindererziehungszeiten zu befüllen.

Nur Teilgutschriften die aus einer Erwerbsarbeit entstanden sind, sind auch übertragbar.

WANN MACHT PENSIONSSPLITTING SINN?

Es ist wichtig, dass die finanziellen Konsequenzen der Familiengründung, fair aufgeteilt werden. Also macht Pensionssplitting immer dann Sinn, wenn ein Elternteil sich überwiegend um die Kindererziehung kümmert und keiner Erwerbsarbeit nachgeht. Das Pensionssplitting kann zumindest teilweise den finanziellen Verlust reduzieren.

WELCHE NACHTEILE GIBT ES?

Die Vereinbarung der Eltern über das Pensionssplitting kann nicht mehr aufgehoben oder geändert werden – auch nicht im Falle einer Scheidung/Trennung.

Derjenige der seine Pensionsbeiträge auf den Partner übertragen lässt, wird natürlich weniger Pension bekommen.

PENSIONSSPLITTING DER ZUKUNFT

Da das Pensionssplitting kaum genutzt wird, soll das Modell jetzt automatisiert werden. Das bedeutet, dass sämtliche Pensionsbeiträge zwischen den Eltern – bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes – automatisch aufgeteilt werden. Nur wenn ein Elternteil ausdrücklich widerspricht, soll der Automatismus nicht gelten.

UNSER ANGEBOT AN SIE

Pensionssplitting macht in jedem Fall Sinn. Es ist allerding kein Allheilmittel, um Frauen aus der Altersarmut zu führen. Es ist eine gute Ergänzung zu weiteren Maßnahmen, wie private Vorsorge, die man für sich in Anspruch nehmen kann und sorgt dafür, dass man in der Karenzzeit nicht gänzlich um die Ansprüche umfällt.

Wenn Sie eine umfassende Beratung zum Thema Altersvorsorge wünschen, um möglichst lange Ihr Leben sorgenfrei genießen zu können, melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch unter hello@femalefinancefuture.com an – auch gerne mit Ihrem Partner – und wir gehen die Sache gemeinsam an. Wir arbeiten gemeinsam eine umsetzbare Strategie aus, berechnen Ihre persönliche Pensionslücke, besprechen die Formen der Absicherung, die für Ihre persönliche Lebenslage Sinn machen und leistbar sind. Sie bekommen von mir konkrete Empfehlungen für die Verbesserung der Altersvorsorge und Tipps zur Umsetzung. Nehmen Sie Ihre finanzielle und wirtschaftliche Selbstbestimmung in die Hand! Ich unterstütze Sie dabei.

 

 

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Haben Sie Fragen zu diesem Thema, die Sie vor sich herschieben? Fragen wie z.B.: Wie viel muss ich sparen, um genug im Alter zu haben, wenn ich mit 20, 30 oder 40 damit beginne? Soll ich mein Erspartes auf der Bank lassen oder besser investieren? Gibt es Investitionsmöglichkeiten für kleine Budgets?

Wir möchten von Ihnen wissen, welche Fragen Sie sich stellen, damit wir sie in unserer Videoserie aufgreifen und beantworten können.

Los geht’s – Ihr persönlicher Input ist gefragt: Stichworte oder ganze Fragen direkt an marina.wider@360planner.at! Wir behandeln natürlich alles wie immer vertraulich. UND wir freuen uns sehr, wenn Sie diesen Beitrag an Freundinnen, die dieses Thema interessiert, weiterleiten.

Für Fragen stehen wir Ihnen wie immer sehr gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,
Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team