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Ab 2025 gibt es einige spannende Änderungen beim Kilometergeld, die den Umweltschutz stärker in den Fokus rücken. Das neue Progressionsabgeltungsgesetz bringt einige steuerliche Anpassungen mit sich, die berufliche Fahrten mit verschiedenen Verkehrsmitteln nicht nur erleichtern, sondern auch Anreize für umweltfreundlichere Alternativen setzen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Einheitliche Kilometerpauschale von 0,50 Euro pro Kilometer für Autos, Motorräder und Fahrräder gleichermaßen. Egal, welches Fahrzeug Sie nutzen, die Pauschale ist identisch.
- Extra-Pauschale für Fahrgemeinschaften: Wer Fahrgemeinschaften bildet, kann 0,15 Euro pro Mitfahrer zusätzlich absetzen. Das reduziert nicht nur Kosten, sondern auch Emissionen.
- Erweiterte Kilometergrenze für Fahrräder: Die jährliche Kilometergrenze für berufliche Fahrten mit dem Fahrrad wurde auf 3.000 Kilometer erhöht. Das ist ein doppelt so hoher Freibetrag und ein starker Anreiz für nachhaltige Mobilität.
- Kilometerpauschale für Fußwege: Auch wer beruflich Strecken zu Fuß zurücklegt, kann nun eine Pauschale von 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer absetzen.
- Neuer „Beförderungszuschuss“ für öffentliche Verkehrsmittel: Arbeitgeber können jetzt steuerfreie Zuschüsse gewähren, wenn Mitarbeiter auf öffentlichen Nahverkehr für berufliche Fahrten setzen.
Diese Anpassungen sollen Arbeitnehmer ermutigen, umweltfreundliche Alternativen zu wählen und so zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes beizutragen.
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Dieses Video dient zur Weiterbildung und nicht zur steuerlichen Beratung. 360°Tax TV ersetzt kein persönliches Beratungsgespräch und keine rechtlich verbindliche Auskunft.
Bei Unsicherheiten oder Fragen steht Ihnen Frau Mag. Christiane Holzinger sehr gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team
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