Sehr geehrte Klientinnen und Klienten! Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer!

Die Elektromobilität ist nicht nur ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit, sondern auch eine hervorragende Möglichkeit, steuerlich und finanziell zu profitieren. Mit den richtigen Informationen können Sie als Unternehmer, Arbeitnehmer oder Privatperson bares Geld sparen und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tun.

Doch welche Vorteile bietet ein Elektroauto konkret im Jahr 2025? Was ändert sich steuerlich, und welche Förderungen stehen Ihnen zur Verfügung? In unserem neuesten Video von 360°TaxTV klären wir genau diese Fragen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die besten Steuervorteile nutzen können – von der Anschaffung über die Nutzung bis hin zur Förderung von Ladeinfrastruktur.

Das erwartet Sie im Video:

Vorsteuerabzug: Elektroautos mit einem Kaufpreis bis 40.000 € brutto erhalten den vollen Vorsteuerabzug. Bei einem Preis zwischen 40.000 € und 80.000 € gibt es einen anteiligen Abzug. Liegt der Preis darüber, entfällt der Vorsteuerabzug komplett.

Degressive Abschreibung: Dank der degressiven Abschreibung profitieren Sie von höheren Steuerersparnissen in den ersten Jahren. Zudem können Sie den Investitionsfreibetrag von 15 % für Elektrofahrzeuge nutzen.

Keine NoVA und Versicherungssteuer: Elektroautos sind von der NoVA sowie der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit – das spart nicht nur bei der Anschaffung, sondern auch langfristig.

Kein Sachbezug für Arbeitnehmer: Nutzen Sie als Arbeitnehmer ein betriebliches Elektroauto privat, fällt kein Sachbezug an – ein klarer Vorteil für Sie.

E-Mobilitätsförderung: Für 2024 gibt es Förderungen von bis zu 2.000 € für Betriebe und 3.000 € für Privatpersonen. Auch die Installation von Ladeinfrastruktur wird gefördert – besonders für private Anwendungen.

📌 Schauen Sie sich das Video jetzt an und erfahren Sie, wie Sie von den steuerlichen Vorteilen der Elektromobilität profitieren können:

 

 

 

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Dieses Video dient zur Weiterbildung und nicht zur steuerlichen Beratung. 360°Tax TV ersetzt kein persönliches Beratungsgespräch und keine rechtlich verbindliche Auskunft.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Mag. Christiane Holzinger sehr gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,
Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team