Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer

Beitragsstundungen wurden deutlich ausgeweitet und Ratenzahlungen sind nun auch möglich. Das Gesetz tritt mit 1. Juni 2020 in Kraft. Die neuen Regelungen im Detail:

  • Beim ersten Stundungspaket wurde Betrieben eine verzugszinsenfreie Stundung der Beitragszeiträume Februar, März, April 2020 ermöglicht. Diese konnten bis Ende Mai bezahlt werden.
  • Dank der neuen Bestimmung können die Beiträge nun bis spätestens 15. Jänner 2021 eingezahlt werden. Bei coronabedingten Liquiditätsproblemen kann die Aufteilung auf 11 Monatsraten ab Februar 2021 erfolgen. Dabei fallen keine Verzugszinsen an.
  • Für die Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020 kann bei coronabedingten Liquiditätsproblemen ein Antrag auf Stundungen von maximal drei Monaten gestellt und Ratenzahlungen bis längstens Dezember 2021 vereinbart werden. Verzugszinsen fallen dabei an.
  • Beiträge für Dienstnehmer, für die der Dienstgeber einen Anspruch auf Ersatz durch den Bund bzw. das AMS hat, etwa durch Kurzarbeit, Risikofreistellung, oder Quarantäne, sind von dem Stundungspaket ausgenommen. Die Beiträge sind zwei Monate nach Erhalt der Vergütung zu zahlen, Stichtag ist der 15. des Monats.
  • Säumniszuschläge für verspätete Meldungen (außer Anmeldung) werden weiterhin bis 31. August 2020 ausgesetzt.

Die Grundregeln der Lohnverrechnung bleiben weiterhin aufrecht, auch die gesetzliche Fälligkeit für Beiträge bleibt bestehen. Die Anmeldungen zur Pflichtversicherung sind weiter fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden. Dies gilt auch bei Kurzarbeit.

 

Wenn Sie Fragen haben stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

 

Liebe Grüße und bleiben Sie gesund,

Christiane Holzinger & das gesamte 360°Business Planner Team

 

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