KMU Finanztipp II: Garantien und Haftungen

Damit Unternehmen wachsen können, werden oft Kredite für die Finanzierung benötigt. Für eine positive Entscheidung des Kreditinstitutes spielen Sicherheiten eine wichtige Rolle und wer diese nicht ausreichend vorweisen kann, erhält oft eine Abfuhr.

Wie können Sie also Kapital für Ihr Unternehmen beschaffen?

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) ist die Förderbank für den österreichischen Mittelstand und tritt dafür ein, dass Kredite zurückgezahlt werden, und garantiert, für Schäden aufzukommen.

Mit Garantien und Haftungen sichern Sie sich sowie auch die Bank bei Ihren Geschäften ab – geteiltes Risiko ist halbes Risiko.

Wir stellen Ihnen hier zwei Garantien und Haftungen vor, die sowohl für Investitionsprojekte, Betriebsmittelkauf als auch für die Unternehmenssicherung möglich sind:

 

  1. AWS KMU-Stabilisierung

Garantieübernahme für die Finanzierung von Maßnahmen, die der Sicherung von Erfolgschancen und dem Erhalt/der Sicherung von Arbeitsplätzen dient.

Diese Fördermaßnahme richtet sich an potenziell gefährdete kleine und mittlere Unternehmen – ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten und Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Förderungsfähige Kosten/Vorhaben

Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von Konzepten. Finanzierbar sind Vorhaben ab einer Mindesthöhe von EUR 300.000,00.

Art der Förderung und Finanzierungsvolumen

Haftungsübernahme bis zu 80 % für Kredite in Höhe von bis zu EUR 2.500.000,- und einer Laufzeit bis zu zehn Jahren (maximal 20 Jahre).

Kombinationsmöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen mit Landesförderungen kombinierbar.

 

  1. AWS Garantien International

Garantieübernahmen für Kreditfinanzierungen für Direktinvestitionen im Ausland sowie die Absicherung des wirtschaftlichen Risikos.

Dieses Finanzierungsangebot bietet Finanz- und Projektgarantien für Bankkredite im Zusammenhang mit der Durchführung von erfolgsversprechenden Direktinvestitionen österreichischer KMU und mittelständischer Unternehmen und/oder die Absicherung des wirtschaftlichen Risikos einer Direktinvestition im Ausland.

Förderungsfähige Kosten/Vorhaben

Garantiefähig sind Kosten in Form von Beteiligungsmitteln (Kapitalausstattung, Gesellschafterdarlehen an das ausländische Beteiligungsunternehmen, Kaufpreis, u. ä.) für Direktinvestitionen österreichischer Unternehmen im Ausland, z. B.:

  • Errichtung einer Tochtergesellschaft oder eines Joint-Ventures
  • Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensanteilen
  • Erweiterung einer bestehenden Beteiligung

Die Beteiligungsmittel werden im ausländischen Beteiligungsunternehmen wie folgt verwendet:

  • Erstinvestitionen (Neuanschaffungen) im Rahmen der Errichtung oder Erweiterung einer Beteiligung im Ausland
  • Aktivierungsfähige Investitionskosten und damit in engem Zusammenhang stehende sonstige nicht aktivierungsfähige Aufwendungen und Betriebsmittel
  • aktivierungsfähige Anschaffungskosten im Zusammenhang mit der Übernahme von Unternehmensanteilen und damit in engem Zusammenhang stehende sonstige nicht aktivierungsfähige Aufwendungen und Betriebsmittel.

Art der Förderung und Finanzierungsvolumen

Garantien für:

  • Investitionskredite mit einer Garantiequote von bis zu 80 % des Finanzierungsbetrages und einer Laufzeit von im Regelfall bis zu zehn Jahren (maximal 20 Jahre)
  • Betriebsmittelkredite mit einer Garantiequote von bis zu 80 % des Finanzierungsbetrages und einer Laufzeit von maximal fünf Jahren (bei endfälligen Krediten beträgt die Garantiequote maximal 50 %)

Kombinationsmöglichkeiten

Diese Finanzierung ist unter bestimmten Voraussetzungen kombinierbar mit:

  • AWS erp-Wachstums- und Innovationskredit.

Der nächste SOMMER Newsletter für Tourismusbetriebe erscheint am 25.07.2019

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