Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer!

Die Antragsfrist für den FKZ 800.00 und den Verlustersatz wurde verlängert. Die Anträge können nun im Zeitraum 25. April 2022 bis zum 30. Juni 2022 eingebracht werden.

Diese Verlängerung betrifft:

  • Bezieher eines Vorschusses FKZ 800.000, die nicht fristgerecht einen Antrag auf einen FKZ 800.000 gestellt haben
  • die zweite Tranche des FKZ 800.000 für Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben
  • die zweite Tranche des Verlustersatzes für Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben

Innerhalb dieser Frist können bestimmte Anträge auch abgeändert werden.

Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der Verordnung.

 

Bei Fragen dazu sind wir gerne für Sie da!

 

Beste Grüße aus unserer Kanzlei,

Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team