Liebe Unternehmerinnen! Liebe Unternehmer!

Meine wochenlangen Interventionen, in Ihrem Interesse, bei den zuständigen Ministerinnen und Ministern haben sich ausgezahlt: Ich konnte wesentliche Verbesserungen beim Härtefall-Fonds gemeinsam mit dem Chefverhandler Karl Heinz Kopf durchsetzen um die Gruppe der anspruchsberechtigten Unternehmerinnen und Unternehmer auszuweiten.

Hier die erfreulichen Verbesserungen kurz zusammengefasst:

Änderungen Phase 2

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer/innen, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020)
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen

 

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt
  • Davon profitieren alle Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen
  • Jungunternehmer/innen, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen
  • Bei Antragstellung muss der Einkommensentgang plausibel dargestellt werden
  • Alle Unternehmer/innen haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

 

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds

 

Zusätzlich

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden

 

Tipp für unsere Kärntner Unternehmer/Innen – Beratungsleistungen iZm dem Härtefall-Fonds können ab sofort auch vom KWF bzw KSG finanziell unterstützt werden.

Ich bleibe für Sie an dem Thema Betriebshilfen dran und versuche weiterhin Inputs aus dem wahren Unternehmerleben an die richtigen Stellen in den Ministerien zu bringen.

Bei Fragen können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

 

Liebe Grüße uns bleiben Sie gesund.

Ihre Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team

 

Ihr Geschäft. Unser Plan.