Sehr geehrte Klientinnen und Klienten! Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer!
Als Kleinunternehmer ist es wichtig, steuerlich gut informiert zu sein, um keine Vorteile zu verpassen und finanzielle Spielräume für Wachstum zu schaffen. Ab 2025 gibt es einige Änderungen und Möglichkeiten, die Sie kennen sollten. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
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Umsatzsteuerbefreiung: Neue Grenzen für Kleinunternehmer
Ab 2025 können Kleinunternehmer mit einem Brutto-Umsatz von bis zu 55.000 € umsatzsteuerfrei bleiben. Diese Grenze ermöglicht mehr Spielraum für kleinere Unternehmen. Aber Vorsicht:
- Was passiert bei einer Überschreitung? Wenn Sie die Umsatzgrenze überschreiten, sind Sie verpflichtet, für bestimmte Rechnungen die Umsatzsteuer nachträglich zu berechnen und eventuell neue Rechnungen auszustellen.
- Einmalige Toleranz: Eine Überschreitung von bis zu 15 % innerhalb von fünf Jahren bleibt umsatzsteuerfrei – eine wichtige Ausnahme, die Sie kennen sollten.
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Vorsteuerabzug oder Steuerbefreiung: Was lohnt sich mehr?
Kleinunternehmer können grundsätzlich wählen, ob sie von der Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch machen oder freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Das sollten Sie beachten:
- Vorsteuerabzug nutzen: Wer viel investiert – zum Beispiel in neue Maschinen, Software oder Geschäftsausstattung – kann durch den Abzug der Vorsteuer erhebliche Vorteile erzielen.
- Verzicht auf Steuerbefreiung: Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gilt für mindestens fünf Jahre und sollte gut überlegt sein. Er lohnt sich besonders, wenn Ihre Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind, da diese die Umsatzsteuer einfach gegenrechnen können.
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Betriebsausgaben pauschalieren: Einfach und effizient
Eine Pauschalierung der Betriebsausgaben spart Zeit und erleichtert die Steuererklärung:
- Gewerbebetriebe: Sie können 45 % des Umsatzes als Betriebsausgaben ansetzen.
- Dienstleistungsbetriebe: Hier sind es 20 % des Umsatzes.
Zusätzlich können Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag abgezogen werden – ein einfacher Weg, um Ihre Steuerlast zu minimieren.
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Kranken- und Pensionsversicherung: Sonderregelung bis 31.12.2024 nutzen!
Noch bis Ende 2024 können sich bestimmte Gewerbetreibende und Ärzte von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Diese Chance bietet finanzielle Entlastung und gilt unter folgenden Bedingungen:
- Einkünfte 2024 unter 6.221,28 € und Jahresumsatz unter 35.000 €.
- Antragsberechtigte:
- Jungunternehmer unter 57 Jahren, die in den letzten fünf Jahren maximal 12 Monate GSVG-pflichtig waren.
- Personen ab 60 Jahren.
- Unternehmer zwischen 57 und 59 Jahren, die die Umsatz- und Einkommensgrenzen in den letzten fünf Jahren nicht überschritten haben.
Auch bei Kinderbetreuungsgeld oder Teilversicherung ist dies möglich, sofern monatliche Einkünfte unter 518,44 € und Umsätze unter 2.916,67 € liegen.
Fazit: Klug planen für mehr Gewinn!
Mit diesen Tipps und Regelungen können Kleinunternehmer 2025 nicht nur Steuervorteile nutzen, sondern auch langfristig finanziellen Spielraum für Investitionen und Wachstum schaffen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns unterstützen, um die für Sie optimale Strategie zu finden. So starten Sie bestens vorbereitet ins neue Jahr!
📽️ Noch mehr Infos, anschaulich erklärt:
Dieses Video dient zur Weiterbildung und nicht zur steuerlichen Beratung. 360°Tax TV ersetzt kein persönliches Beratungsgespräch und keine rechtlich verbindliche Auskunft.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Mag. Christiane Holzinger sehr gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team
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