Die überaus erfolgreiche Exportinitiative „go-international“ – 1 Mio. € an go-international-Förderungen führte zu rund 55 Mio. € an zusätzlichen Exporten – ist nach kurzer Unterbrechung wieder da und wurde im Rahmen des Exporttages bis 31. März 2021 verlängert. Im Vorfeld des Exporttages haben Elisabeth Udolf-Strobl, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer den Fördervertrag für go-international 6.0 unterzeichnet. Insgesamt stehen für die Initiative über die kommenden zwei Jahre knapp 25,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit der „go-international“ Exportförderung werden österreichische Unternehmen bei Neugründungen oder der Erschließung neuer Märkte, durch zielgerichtete Maßnahmen, unterstützt.

Sie wollen mit Ihren Produkten oder Dienstleistungen neue Märkte erobern, Ihren digitalen Auslandsauftritt stärken oder interessieren sich für das internationale Projektgeschäft? Die „go-international“ Exportförderung bietet Ihnen dafür eine 50% Kofinanzierung Ihrer Marketing-, Veranstaltungs-, Digitalisierungs-, Reise- und Beratungskosten.

Folgende Kosten können beantragt werden:

Beratungskosten:

  • Markteintrittsberatung im Ausland: Beratungsleistungen eines im Zielland ansässigen Beratungsunternehmens, des Weiteren werden Dolmetschkosten/Personalberatung durch ein im Zielland ansässiges Unternehmen gefördert.
  • Rechts- und Steuerberatungskosten im Ausland zum Thema Firmengründung sowie Beratung zu den Themen Zertifizierung, Lizenzen, gewerblicher Rechtsschutz im Ausland. Kosten für Risikoanalysen.
  • Export-Beratung im Inland für KMU: Ziellandbezogene Beratung zu folgenden Themen: Ist-Analyse/Bewertung, Kontaktherstellung von potentiellen Geschäftspartner im Zielland, Beratung zu den Themen Transport/Vertrag/Absicherung/Finanzierung. Berater muss INCITE oder ein Experte des ASEP – Austrian Senior Experts Pool sein.

Reisekosten

  • Deckelung EUR 3.000 in Fernmarkt und EUR 1.500 in Europa
  • Dem Markteintritt dienende Reisekosten von Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in das Zielland und retour (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen und Bahn).

Ziellandbezogene Marketingkosten

  • Übersetzung, Gestaltung und Druck von Werbemitteln/Etiketten und Werbekampagnen im Zielland, Telefonmarketing, Versandkosten für Aus- und Mustersendungen, Schaltung von Inseraten in Printmedien, Erstellung von Marketingkonzepten, Erstellung von ziellandbezogenen Werbefilmen Der Ziellandbezug muss eindeutig nachgewiesen werden (z.B. durch Verweis auf Veranstaltungen/Repräsentanzen/Verfügbarkeit im jeweiligen Land, Preisangaben mit ausländischer Mehrwertsteuer, Anpassung der Online-AGBs etc.).

Digitalisierungskosten für das Zielland

  • Ziellandbezogene Onlinewerbung sowie Werbung auf Suchmaschinen (SEA)/ Social Media Kanälen/ Online-Marktplätzen
  • Ziellandbezogene Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Onpage SEO: Content Marketing, semantische Textoptimierung, Keyword-Optimierung, etc.
  • Offpage SEO: Linkaufbau auf anderen Websiten/Social Media Kanälen/ Online Marktplätzen
  • Einrichtung/Adaptierung eines Webshops/Website für das Zielland sowie Anpassungen an die Sprache/Rechtsordnung des Ziellands wie z.B. Übersetzung der Websiteinhalte/ Anpassung der Online-AGBs, des Impressums, der Mehrwertsteuersätze, der Kennzeichnungspflichten, der Widerrufsbelehrung/ Informationen zu Versand/Zoll etc.
  • Erstellung einer Website ausschließlich für das Zielland (inkl. Ankauf Domains)
  • Kosten für die Suche von Influencern bzw. Influencer Kampagnen für das Zielland

Veranstaltungskosten im Zielland  

  • Teilnahme-/Standgebühren bei Messen und Fachkongressen Hin-und Rücktransport von Messegütern durch ein Transportunternehmen inkl. Abwicklungskosten für Verzollung (der Versand von Ausstellungsware/ Mustermaschinen zu einer Messe wird nur gefördert, wenn der Rücktransport belegt ist), Standaufbau, Miete von Ausstattung und Veranstaltungsräumlichkeiten, Dolmetscher/Standhilfen aus dem Zielland.

Die folgenden drei Förderungen können beantragt werden:

1. InternationalisierungsScheck

50% Kofinanzierung Ihrer Markteintrittskosten

Wer wird gefördert?

Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sowie Bildungsinstitutionen

Was wird gefördert?

Externe Kosten für Marketing, Digitalisierung, Beratung, Reisen, Veranstaltungen

Art der Förderung und Fördervolumen?

Zuschuss. Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 10.000 Fernmarkt / 5.000 Europa (plus EUR 2.000 / 1.000 Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen).

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.

Zeitraum?

Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet spätestens am 31.03.2021.

Voraussetzungen? 

Substanzielle Wertschöpfung in Österreich und Kriterium „new-to-market“

 

 2. DigitalisierungsScheck

50% Kofinanzierung Ihres digitalen Auslandsauftritts

Wer wird gefördert?

Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern, der Kammern der ZiviltechnikerInnen oder Bildungsinstitutionen sind

Was wird gefördert?

Externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing.

Art der Förderung und Fördervolumen?

Zuschuss. Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 5.000.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.

Zeitraum?

Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet 9 Monate nach Antragstellung bzw. spätestens am 31.03.2021 (früheres Datum ausschlaggebend).

Voraussetzungen?

Substanzielle Wertschöpfung in Österreich

 

2. ProjektScheck

50% Kofinanzierung Ihrer Schulungs- und Beratungskosten für das internationale Projektgeschäft

Wer wird gefördert?

Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern und Kammern der ZiviltechnikerInnen

Was wird gefördert?

Externe Kosten für Beratung, Schulung, Reisen und Veranstaltungen

Fördervolumen?

KMU als Einzelantragsteller für IFI-/EU-Projekte (max. EUR 5.000)

KMU & GU als Projektkooperation für IFI-/EU-Projekte (max. EUR 15.000)

KMU & GU als Projektkooperation für Incoming Missions (max. EUR 5.000)

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.

Zeitraum?

Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet spätestens am 31.03.2021.

Voraussetzungen?

Substanzielle Wertschöpfung in Österreich

Finanzierungen und Förderungen sind nicht nur ein komplexes, sondern vor allem ein individuelles Thema. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen sowohl telefonisch als auch persönlich für ein kostenloses Erstgespräch zur Analyse Ihres Bedarfs zur Verfügung. Um einen guten Finanzierungsplan aufstellen zu können, benötigen wir nicht nur Informationen zur Unternehmensgröße bzw Betriebsphase, sondern auch einen Ausblick darauf was Sie finanzieren möchten.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit Ihrem Projekt an den Start gehen.

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