04.04.2014 GMbH light – Neu seit 1.3.2014
2013 hatte die Regierung die GmbH neu geregelt. Das Mindeststammkapital wurde auf € 10.000 und die Mindeseinzahlung auf € 5.000 gesenkt. Das GmbH-Mindeststammkapital wurde nun aber mit 1.3.2014 wieder auf € 35.000 angehoben, die gesetzliche Mindesteinzahlung auf das Stammkapital beträgt wieder € 17.500. Die nachstehenden Erleichterungen bei Neugründungen bleiben jedoch erhalten. Gründungsprivilegierung für GmbH-Neugründungen Im [...]
