Wie sie aus den Medien entnehmen konnten, gab es heftige Diskussionen über die steuerlichen Gesetzesänderungen.

 

Im Wesentlichen enthält die Regierungsvorlage folgende Änderungen:

EStG:

·         Verluste aus ausländischen Betriebstätten, die vor dem 1.3.2014 aufgegeben wurden, unterliegen nicht der Nachversteuerung

·         Übergangsregelung beim Gewinnfreibetrag: werden investitionsbegünstigende Wertpapiere vorzeitig getilgt, kann eine Ersatzbeschaffung für               jene Wertpapiere gemacht werden, die in vor dem 1. Juli 2014 endenden Wirtschaftsjahren angeschafft wurden

·         Kündigungsentschädigungen und Vergleichssummen bleiben bis zu einem Fünftel des Neunfachen der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage                   steuerbegünstigt, darüber hinaus gilt der Normaltarif des Einkommensteuerrechts

·         Nachbesserungen bei der Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf Zinsen

 

KStG:

·         der maßgebliche Steuersatz, ab dem die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren an Konzernmitglieder eingeschränkt wird, ist auf unter           10% (bisher 12,5 % bzw 15%) herabgesetzt worden

·         GmbH light: für Neugründer bleibt das reduzierte Mindestkapital iHv EUR 10.00 und wird durch eine reduzierte Mindestkörperschaftsteuer (EUR             125/Quartal in den ersten 5 Jahren, EUR 250/Quartal in weiteren fünf Jahren) erweitert

 

NoVAG:

·         Der Höchststeuersatz iHv 30% ist in der Regierungsvorlage nicht mehr enthalten.

 

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