Wie sie aus den Medien entnehmen konnten, gab es heftige Diskussionen über die steuerlichen Gesetzesänderungen.
Im Wesentlichen enthält die Regierungsvorlage folgende Änderungen:
EStG:
· Verluste aus ausländischen Betriebstätten, die vor dem 1.3.2014 aufgegeben wurden, unterliegen nicht der Nachversteuerung
· Übergangsregelung beim Gewinnfreibetrag: werden investitionsbegünstigende Wertpapiere vorzeitig getilgt, kann eine Ersatzbeschaffung für jene Wertpapiere gemacht werden, die in vor dem 1. Juli 2014 endenden Wirtschaftsjahren angeschafft wurden
· Kündigungsentschädigungen und Vergleichssummen bleiben bis zu einem Fünftel des Neunfachen der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage steuerbegünstigt, darüber hinaus gilt der Normaltarif des Einkommensteuerrechts
· Nachbesserungen bei der Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf Zinsen
KStG:
· der maßgebliche Steuersatz, ab dem die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren an Konzernmitglieder eingeschränkt wird, ist auf unter 10% (bisher 12,5 % bzw 15%) herabgesetzt worden
· GmbH light: für Neugründer bleibt das reduzierte Mindestkapital iHv EUR 10.00 und wird durch eine reduzierte Mindestkörperschaftsteuer (EUR 125/Quartal in den ersten 5 Jahren, EUR 250/Quartal in weiteren fünf Jahren) erweitert
NoVAG:
· Der Höchststeuersatz iHv 30% ist in der Regierungsvorlage nicht mehr enthalten.
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