Um Ersatzansprüche bei der Anschaffung einer neuen Wohnung geltend machen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese haben wir im Kurzen für Sie zusammengefasst.

Die allgemeinen Voraussetzungen sind im Wesentlichen, dass die Belastungen außergewöhnlich sind und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen, wobei dann kein Selbstbehalt abgezogen wird, wenn die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung entstehen. Vom Steuerpflichtigen freiwillig getätigte und vorsätzlich herbeigeführte Aufwendungen finden keine Berücksichtigung. Aufgrund des Eintritts einer Körperbehinderung oder einer anderen akuten Notlage, welche die Nutzung der vorhandenen Wohnung unzumutbar machen, sind außergewöhnliche Belastungen, wie Baukostenzuschüsse, Mieterabfindungen, Maklergebühren, sowie Umzugskosten, abziehbar.

Wenn sich eine Notlage ergibt und demebtsprechende Veränderungen und Investitionen anstehen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir klären Ihre individuelle steuerliche Situation für sie ab.