Am 7.7.2015 wurde das Gesetzespaket zur Steuerreform 2015/2016 im Plenum des Nationalrats beschlossen.
Als besonderen Service erhalten Sie eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Eckpunkte dieses Gesetzespaketes, wobei die Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf farblich gekennzeichnet sind. Hier lesen Sie mehr…
 

In letzter Minute wurden unter anderem folgende Änderungen beschlossen:

 

  • Es wird möglich, ordentliche Kapitalherabsetzungen auch bei Vorliegen einer positiven Innenfinanzierung als Einlagenrückzahlung zu behandeln.
  • Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird präzisiert.
  • Die Umsatzsteuererhöhung von 10 % auf 13 % für Tourismusbetriebe sowie Theater- und Musikaufführungen wird von 1. April auf den 1. Mai 2016 verschoben.
  • Die Registrierkassenpflicht besteht weiterhin ab einem Jahresumsatz von € 15.000, allerdings nur sofern die Barumsätze € 7.500 überschreiten.
  • Für Automatenumsätze werden Erleichterung bzw eine zehnjährige Übergangsfrist betreffend die Registrierkassenpflicht ermöglicht.
  • Für Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein wurde eine Meldepflicht für Banken beschlossen.
     

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