Ein interessantes Thema – Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die SV-Beitragsgrundlage. Lesen Sie mehr…

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie gerne kurz über folgendes Sonder-Thema informieren:

Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die SV- Beitragsgrundlage

Lt. SVA sollen bei geschäftsführenden Gesellschaftern neben den Einkünften als Geschäftsführer auch Gewinnausschüttungen an diese Gesellschafter-Geschäftsführer zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet werden. Dazu hat die SVA in den letzten Monaten (vor allem in Oberösterreich) Fragebögen ausgesandt. Seitens der SVA wird auf § 25 (1) letzter Satz GSVG verwiesen und die Gewinnausschüttungsbeschlüsse eingefordert. Soweit diese Gewinnausschüttungen bekannt gegeben wurden, hat die Sozialversicherung bereits Beitragsvorschreibungen erlassen. Dies hat uns dazu veranlasst – nach Rücksprache mit den jeweiligen Betroffenen – Bescheide anzufordern bzw. nach Erteilung der Bescheide Rechtsmittel zu erheben. Derzeit werden laut SVA diese Bescheidanträge nicht bearbeitet. Soweit bereits erhöhte Beitragsvorschreibungen erfolgt sind, wird jedenfalls für diese Erhöhung ein Stundungsansuchen eingereicht werden.

Wir möchten Sie informieren, dass Verhandlungen und Gespräche zu diesem Thema im Interesse der Betroffenen laufen und wir zuversichtlich sind, bis Ende des Jahres eine Lösung für die Vergangenheit zu finden. Das Verhandlungsergebnis ist allerdings noch offen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass aufgrund der kommenden KEST- Erhöhung von aktuell 25% auf 27,5% auch zu überlegen ist, Ausschüttungen noch heuer durchzuführen.

Wir stehen für individuelle Planungsgespräche jederzeit zur Verfügung!

 

Ihr Geschäft. Unser Plan.