Seit 1. Juli 2014 bekommt jeder, der für Renovierungsarbeiten in seiner Wohnung einen Fachbetrieb beauftragt, Geld vom Staat zurück. Welche Leistungen gefördert werden, wieviel Geld Sie zurück bekommen und wo Sie den Förderantrag finden, haben wir für Sie zusammengefasst!

Voraussetzungen für diese Förderung
 
  • Die Durchführung von Renovierungsarbeiten hat durch einen Handwerker-Fachbetrieb zu erfolgen;
  • Förderbar sind nur reine Arbeitsleistungen, weshalb in der Rechnung das Material sowie die Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen werden muss;
  • Es werden nur jene Räume gefördert, die der Antragsteller auch tatsächliche bewohnt, weshalb Renovierungsarbeiten an Außenanlagen oder in einer Garage sowie die Erweiterung von einem bereits bestehendem Wohnraum ausgenommen sind;
  • Die Renovierungsmaßnahmen müssen nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 31. Dezember 2015 beginnen;
  • Das Rechnungsdatum der Endabrechnung muss zwischen dem 01. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2015 liegen;
  • Der Handwerkerbonus kann nicht parallel mit anderen Förderung in Anspruch genommen werden (zB Wohnbauförderung);
  • Die geförderten Arbeitsleistungen dürfen nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt sein;
  • Die Überweisung des Rechnungsbetrags muss per Bank erfolgen, Barzahlungen sind nicht zulässig!
 
 
Wer kann die Förderung beantragen und welcher Betrag wird gefördert?
 
  • Die Förderung können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen;
  • Beim Antragsteller muss es sich um eine natürliche Person handeln (zB keine GmbH);
  • Gefördert werden 20% der Kosten der Arbeitsleistung und Anfahrt der Handwerker ohne Umsatzsteuer;
  • Die Mindestkosten pro Rechnung haben Euro 200,- zu betragen;
  • Die förderbare Höchstgrenze  pro Antragsteller, Wohneinheit und Jahr liegt bei Euro 3.000,-, weshalb maximal Euro 600,- zurückverlangt werden können.
 
 
Was wird für die Förderung benötigt?
 
  • Ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular;
  • Meldezettel oder Auszug aus Melderegister;
  • Detaillierte Endabrechnung für die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen;
  • Zahlungsbestätigung der Endabrechnung (Kontoauszug, bezahlter Erlagschein, etc.)
 
Welche Arbeiten werden durch den Handwerkerbonus gefördert?
 
Gefördert werden sämtliche Arbeitsleistungen für die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum. Dazu gehören:
 
  • Malerarbeiten;
  • Erneuerungen von Wandtapeten;
  • Austausch von Bodenbelegen;
  • Erneuerung sowie Dämmung von Dächern und Fassaden;
  • Austausch von Fenstern;
  • Arbeiten an Einbaumöbeln, sofern diese fest mit dem Gebäude verbunden sind (z.B.: Einbauküchen);
  • Schädlingsbekämpfung;
  • Wartungsarbeiten, welche nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind (z.B.: Wartung von Heizungsanlagen);
  • Planung und Beratung von förderungsfähigen Maßnahmen.
 
Einkommensteuerlich können die durch den Handwerkerbonus geförderten Arbeitsleistungen beim Antragssteller nicht als Betriebsausgabe, Sonderausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht.
 
 
Welche Arbeiten werden durch den Handwerkerbonus nicht gefördert?
 
  • Neuerrichtungen oder Erweiterungen von bestehendem Wohnraum (zB Dachbodenerweiterung);
  • Arbeiten in Lagerräumen und Kellerabteilen;
  • Arbeiten an Möbeln, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (zB Erneuerung eines Sofapolters);
  • Wartungsarbeiten, welche gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind (zB Rauchfangkehrarbeiten);
  • Gutachten (zB Erstellung von Energieausweisen);
  • Ablesedienste und Abrechnungen bei Verbrauchszählern (zB Strom, Gas);
  • Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnraums;
  • Einrichtungen für Beschattungen oder Wetterschutz im Außenbereich (zB Carport).
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Für das Jahr 2014 wurden von der Bundesregierung zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Prinzip der Vergabe siet wie folgt aus: "Wer zuerst kommt, malt zuerst". Ist dieses von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Fördergeld zur Gänze ausgeschöpft, so werden im Jahr 2014 auch keine weiteren Fördergelder vergeben.

Der Antrag für den Handwerkerbonus steht ab 01. Juli 2014 im Internet auf www.handwerkerbonus.gv.at zum Download bereit.

Sollten Sie zu den Förderungen zum Handwerkerbonus noch Fragen haben, wir beantworten sie gerne.

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