Immer fragen sich Unternehmer:  Wann ist ein Geschäftsessen steuerlich absetzbar? Gibt es hier Einschränkungen? Wie behandelt man den Besuch im Theater mit Geschäftspartnern? Mehr lesen Sie in unserem Newsbeitrag.

Vorrangig für die Absetzbarkeit eines Geschäftsessens ist, ob es sich auch um ein solches handelt. Ein Arbeitsessen nach Geschäftsabschluss gehört genau genommen nämlich nicht mehr dazu. Konkret spricht man von einem Geschäftsessen nur dann, wenn es um Geschäftsverhandlungen geht oder ein Geschäft in Aussicht stehen könnte. Hingegen sind Bewirtungskosten, die keinen Repräsentationszweck dienen, voll von der Steuer absetzbar!

Das sind zum Beipsiel Kosten für Essen im Zuge einer Betriebsbesichtigung oder bei einer (Produkt-)Präsentation. Es ist also zu beachten, dass die reine Repräsentation des Unternehmens handelt und nicht nur der Verkauf, nur zu einer 50%igen Absetzbarkeit der Kosten führen. Der Zweck ist dem Finanzamt immer nachzuweisen. 

 

Nicht steuerlich absetzbar sind:

 

  • Bewirtung im Haushalt des Steuerpflichtigen
  • Besuche in Vergnügungsetablissements oder Casinos
  • Einladung zu Konzerten, Bällen, Theateraufführungen oder Festspielen
  • Arbeitsessen nach erfolgtem Geschäftsabschluss
  • Veranstaltungen aus persönlichen Anlässen (Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten)

 

Steuerlich absetzbar sind:

 

  • Verköstigung der Mitarbeiter – dies ist ein "freiwilliger Sozialaufwand"
  • Verpflegungskosten während einer Schulung (sofern diese im Schulungspreis einkalkuliert sind)
  • Präsentationsunternehmen (zB Werbeagenturen) dürfen einen 100%igen-Steuerabzug auf verkaufte Veranstaltungen vornehmen

 

ACHTUNG

 

Rechnungen müssen immer einem Kunden zugeordnet sein. Dokumentieren Sie Ort, Zeit, geladenen Personen und Zweck jedes Arbeitsessens! Denn Kosten für Geschäftsessen, die zu Unrecht von der Steuer abgesetzt wurden, werden bei einer Betriebsprüfung wieder dem steuerlichen Gewinn zugerechnet. Das kann nachträglich zu unangenehmen Überraschungen führen.

 

Sollten Sie Fragen dazu haben, sind wir gerne für Sie da!

 

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