In knapp sieben Wochen ist das ereignisreiche Jahr 2012 auch schon wieder vorbei. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten aber schon jetzt an den Jahreswechsel denken um dieses gemeinsam mit uns steuer- und sozialversicherungsrechtlich optimal ausklingen zu lassen. Wir haben hier für Sie einige Punkte zusammengefasst, die wir gerne für Sie und mit Ihnen erledigen. DENN am 32. Dezember ist es zu spät!

Gerade für Einnahmen-Ausgaben-Rechner lohnt sich eine Überprüfung der vorläufigen Ergebnisse zur Maximierung des Gewinnfreibetrages. Diese Ergebnissteuererung wirkt sich nicht nur auf Ihre zukünftige Steuerlast minimierend aus, sondern ermöglicht uns auch Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge vorzurechnen. Somit gibt es für Sie zusätzlich zum positiven Steuerspareffekt auch keine bösen Überraschungen in Bezug auf Beitragsnachzahlungen.Wir gehen gerne mit Ihnen eine Checkliste der möglichen Investitionen durch.

Zusätzlich können im Jahr 2012, wie schon in den Vorjahren, steuerliche abgesetzt werden. Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger (einen dazugehörigen Link finden Sie in der Rubrik Tool Box / Links) sind bis zu maximal 10% des Vorjahresgewinnes absetzbar.

Weihnachtsgeschenke für Ihre Arbeitnehmer sind bis maximal EUR 186,00 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich dabei um Sachzuwendungen wie bspw Goldmünzen oder Warengutscheine handelt. Für die Veranstaltung von betrieblichen Feiern steht pro Arbeitnehmer jährlich ein steuerlicher Freibetrag von EUR 365,00 zur Verfügung.

Gerne optimieren wir mit Ihnen Ihre betrieblichen Aufwendungen noch vor Jahresende!

Ihr Geschäft. Unser Plan.