Oft geben Ärtze, nur aufgrund der Angaben der Dienstnehmer, Patienten eine Krankschreibung. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit, eines vom Arbeitnehmer vorgelegten ärztlichen Attests, kann er dies kontrollieren lassen. Lesen Sie mehr…

Dienstnehmer geben oft eine Krankmeldung mit fragwürdigen Krankheiten ab. Die Ärzte können sich nur auf die Angaben der Dienstnehmer verlassen und agieren nicht wissentlich einer Schädigung der Arbeitgeber. Auch der Oberste Gerichtshof hat die derzeitige Praxis der Krankschreibung als "unbefriedigend" bezeichnet.
 
 
 
Doch es gibt Möglichkeiten für den Dienstgeber zu agieren.
 
 
Hat der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Richtigkeit eines vom Arbeitnehmer vorgelegten ärztlichen Attests – zum Beispiel bei einem angekündigten Krankenstand – so ist er auch berechtigt, eine amtsärztliche Untersuchung anzuordnen oder bei der Krankenkasse eine Untersuchung durch den Kontrollarzt anzuregen.
 
Auch in den Augen des Arbeitnehmers garantiert der Amtsarzt eher Objektivität als ein sonstiger vom Arbeitgeber betrauter Arzt.
 
 
Seitens der GKK gibt es folgende Meldung zu ärztlicher Begutachtung:
 
Die Kasse ist berechtigt, den Gesundheitszustand des Erkrankten durch eigene ärztliche Organe überprüfen zu lassen. Der Erkrankte ist verpflichtet, einer von der Kasse oder vom behandelnden Arzt festgelegten ärztlichen Untersuchung (Chefarzt) Folge zu leisten. Kann der Einladung aus wichtigen Gründen (Bettlägerigkeit) nicht Folge geleistet werden, so ist dies der Kasse unter Beilage eines Befundes des behandelnden Arztes unverzüglich mitzuteilen.
 
Die Gründe für die Nichtbefolgung der Vorladung sind glaubhaft zu machen. Wird der Vorladung zur ärztlichen Untersuchung ohne wichtigen Grund nicht Folge geleistet, so ist die Kasse nach vorheriger Androhung der Säumnisfolgen berechtigt, den Anspruch auf Barleistungen vom festgestellten Sachverhalt abhängig zu machen.
 
 
Ist der Arbeitgeber gezwungen den Dienstnehmer zu kündigen, gibt die WKO hier einige wichtige Tipps:
 
 
 
ACHTUNG: Man beachte, dass auch hier das Problem mit der Entgeldfortzahlung für die Dauer des Krankenstandes besteht.
 
 
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Lohnverrechnerin, Frau Werzer-Lenartowski, wenden.
 
 
Ihr Geschäft. Unser Plan.
 
 
Quelle:
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Dienstverhaeltnis/Aufloesung/Kuendigung_im_Krankenstand.html
Info GKK