Viele Unternehmer meinen, Sie können es sich nicht leisten, krank zu sein. Fällt der Betriebsinhaber aus, kommen leider viele kleinen Betriebe schnell in Existensschwierigkeiten. Doch bevor man eine Krankheit übergeht, sollte man sich mit den Sozialversicherungsanstallten und der Wirtschaftskammer in Kontakt setzen.

Bevor man seine Gesundheit schädigt, sollte man sich in einem Krankheitsfall oder auch im Mutterschutz an die Wirtschaftskammer bzw an die Sozialversicherungsanstalten wenden. Hier gibt es zahlreiche Helfer, welche je nach Branchen und Fachgebiet eingesetzt werden. Sie springen für den Betriebsinhaber ein und sorgen dafür, dass das Unternehmen weiter läuft. Das Team besteht aus ehemaligen und aktuellen Selbstständigen.

 

Die Betriebshilfe springt ein bei:

  • Schwangerschaften 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
  • Unfällen und gesundheitlichen Problemen, mit Ausfall von mehr als 2 Wochen wie Krankheit, Spitalaufenthalt. Maximum jedoch 70 Arbeitstage.

 

Vorausschauen ist besser als Nachsehen!

Lassen Sie nicht den Zufall entscheiden, was mit Ihrem Unternehmen passiert. Überlegen Sie sich, wer Ihre Vertretung im Unternehmen übernehmen kann. Klären Sie dies mit einem Rechtsexperten.

Kommt niemand in Frage, können Sie sich auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung andenken.

Sie sind Kleinverdiener? Dann kann Ihnen die SVA auch Überbrückungshilfe gewähren. Diese ist einmalig und deckt für drei – in besonders schweren Fällen bis zu sechs – Monate die Hälfte der vorgeschriebenen SV-Beiträge ab.

 

Für Details können Sie sich gerne an uns wenden.

 

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