Das KFZ generell und das Fahrtenbuch im Besonderen ist häufig ein Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen und der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben. Dies gilt sowohl für den Unternehmer selbst, als auch die Dienstnehmer. Kilometergelder können nämlich zu signifikanten Steuerersparnissen führen. Worauf Sie beim Führen der Aufzeichnungen zu achten haben, erfahren Sie hier!

Das Fahrtenbuch umfasst Aufzeichnungen darüber, welche Strecken mit einem Fahrzeug beruflich und welche Strecken privat zurückgelegt werden. Bei mangelhaften Aufzeichnungen kann dies bei einer behördlichen Überprüfung dazu führen, dass das Fahrtenbuch als Betriebsausgabe- bzw. Werbungskostennachweis nicht anerkannt wird, womit die Steuerbegünstigung verloren gehen kann.

Genaue Nachweisführung wichtig

Wichtig ist somit die genaue Nachweisführung, welche einwandfrei, vollständig und zeitnah erfolgen sollte. Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch hat zumindest folgende Bestandteile zu enthalten:

  1. Datum und Dauer der Reise
  2. Kilometerstand
  3. Ausgangs- und Zielpunkt
  4. Anzahl der jeweils zurückgelegten Kilometer
  5. Zweck der einzelnen Fahrt (nur für berufliche Fahrten)
  6. Angabe, ob berufliche oder private Fahrt

Dokumentation durch Computerprogramme

Es trifft nicht zu, dass der Nachweis, der mit einem PKW gefahrenen Strecken, ausschließlich durch ein Fahrtenbuch geführt werden kann. Auch andere Belege und Unterlagen sind als Nachweis geeignet. Aufzeichnungen, die mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugt wurden, werden von der Finanzbehörde nur dann anerkannt, wenn keine nachträglichen Veränderungen gemacht werden können. Diese Vorraussetzung ist jedoch bei manchen Programmen (z.B. Excel) nicht gegeben. Laut einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats müssen in diesen Fällen daher noch weitere Anhaltspunkte vorliegen, durch welche die materielle Richtigkeit eines Fahrtenbuches nachgewiesen werden kann.

Sollten Sie zum Thema "Fahrtenbuch" noch Fragen haben, wir beantworten Sie gerne.

Ihr Geschäft. Unser Plan