Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter und Kunden steueroptimal gestalten? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammgefasst!

 (Weihnachts-)Geschenke an Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von € 186 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt (zB Waren-gutscheine, Goldmünzen). Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Achtung: Wenn die Geschenke an Dienstnehmer über bloße Aufmerksamkeiten (zB Bücher, CDs, Blumen) hinausgehen, besteht auch Umsatzsteuerpflicht (sofern dafür ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden konnte).

 
Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) gibt es pro Arbeitnehmer und Jahr einen Steuerfreibetrag von € 365. Denken Sie bei der betrieblichen Weihnachtsfeier daran, dass alle Betriebsveranstaltungen des ganzen Jahres zusammengerechnet werden. Ein eventueller Mehrbetrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
 
Grundsätzlich sind Weihnachtsgeschenke an Kunden sogenannte „Repräsentationsaufwände“ und als solche für den Unternehmer nicht abzugsfähig. Denn Repräsentationsaufwendungen sind immer von privaten Motiven mitgetragen. Hingegen können bestimmte Werbegeschenke, z. B. Kugelschreiber mit Firmenlogo, als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
 
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