Du bist an dem Punkt, an dem du die Aufträge nicht mehr alleine bewältigen kannst? Dann ist es Zeit über die Einstellung des ersten Mitarbeiters nachzudenken.

Die Einstellung eines Mitarbeiters ist vor allem eine betriebswirtschaftliche Entscheidung und muss sich rechnen. Du musst die korrekte Einstufung des Mitarbeiters vornehmen, das Arbeitnehmerschutzgesetz beachten und noch einiges mehr. Aber zuallererst, solltest du dich gut über die rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers informieren. Wir stehen dir gerne zur Seite und begleiten dich dabei, wenn du dein Business auf ein neues Level hebst. 🚀

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Für Fragen stehen wir dir wie immer sehr gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,
Mag. Christiane Holzinger und das gesamte 360°Business Planner Team