Achtung bei GSVG-Beiträgen und Reisekosten von GmbH-Geschäftsführern
Die Bezüge von GmbH-Geschäftsführern unterliegen der Kommunalsteuer, sowie DB (4,5%) und DZ (0,4%). Achtung: Wenn die GmbH für den Geschäftsführer zusätzlich die GSVG-Beiträge zahlt, und diese als Aufwand bei der GmbH verbucht, fallen auch für diese GSVG-Beiträge KommSt, DB und DZ an - aus Sicht der Sozialversicherung stellen die von der GmbH übernommenen Beiträge einen [...]