Bei einer Homepage handelt es sich um ein immaterielles, unkörperliches und abnutzbares Wirtschaftsgut. Ob die Kosten für die Erstellung einer Homepage aktiviert werden müssen, oder Sofortaufwand darstellen, hängt von verschiedenen Gegebenheiten ab. 

Für die buchhaltärische Behandlung des Erwerbs bzw. der Entwicklung einer Homepage sind folgende Fälle zu unterscheiden:

1. Wird die Homepage zur Gänze von externen Firmen entwickelt, sind die Kosten als Anschaffungskosten zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) zu verteilen.
2. Wenn eigene Mitarbeiter an der Entwicklung der Homepage beteiligt sind und die Kosten für die eigenen Mitarbeiter höher sind als die Kosten der externen Firmen, ist insgesamt ein nicht aktivierungsfähiger Vorgang gegeben. Sämtliche Kosten sind Sofortaufwand.
3. Wenn die eigenen Mitarbeiter nur untergeordnet tätig sind und die Entwicklung der Homepage überwiegend durch externe Firmen erfolgt, gelten die Kosten der externen Firmen als aktivierungsfähige Anschaffungskosten, die Kosten für die eigenen Mitarbeiter sind Sofortaufwand.

Für die Wartung der Homepage gilt Folgendes: Tätigkeiten der eigenen Mitarbeiter zur Aktualisierung der Homepage sind laufender Aufwand und nicht aktivierungsfähig. Erfolgt die Aktualisierung durch externe Firmen, liegt normalerweise sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand vor. Nur wenn z.B. eine wesentliche Ausweitung der Homepage erfolgt, liegen zusätzliche Anschaffungskosten vor. 
 
Sollten Sie noch Fragen bzgl. der Abschreibung Ihrer Homepage haben wir beantworten sie gerne.
 
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