Barrierefreiheit – der Diskriminierungsschutz für beeinträchtigte Menschen.

Viel und heiß diskutiert wird das Thema Barrierefreiheit.

Die gesetzlichen Regelungen sind teilweise dermaßen komplex und die Umsetzbarkeit so diffus, dass viele Zweifel aufkommen.

 

Neben der Gleichstellung in der Arbeitswelt strebt der Gesetzgeber im Behindertengleichstellungsgesetz eine vollkommene Gleichstellung sämtlicher Personen in allen Lebensbereichen an. Es verbietet eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung.

Die Deklaration lautet:

Barrierefreiheit ist dann gegeben, wenn bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzliche ohne fremde Hilfe zugänglich nutzbar sind.

Dies beinhaltet auch sämtliche Beseitigung von Barrieren zum Eintritt in das Geschäftslokal, egal welcher Art, auch für Restaurants, Hotels, Laden uvm, überall da wo Kunden nur mit fremder Hilfe die Räumlichkeit erreichen kann. Hier kommen Schwierigkeiten auf, wenn Denkmalschutzvorschriften in Kraft treten.

Warum?

Menschen mit Behinderungen sollen nicht diskriminiert werden.

Wer muss barrierefrei sein?

Alle Unternehmen, welche Güter und Dienstleistungen anbieten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie Banken, Handelsbetriebe, Hotels, Gastronomiebetriebe, Busunternehmen, Reisebüros, Kinos, Friseure uvm.

Welche Rechtsfolgen hat eine Diskriminierung?

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Schadensersatz, wenn Klage bei Gericht eingereicht wird. Zuvor gibt es jedoch ein Schlichtungsverfahren vor dem Sozialministerium. Dieses Schlichtungsverfahren ist im ersten Schritt kostenlos.

 

Tipps – wie werde ich barrierefrei?

  • Informieren Sie Kunden bereits auf der Homepage über diverse "Stolpersteine" der Erreichbarkeit und bieten Sie eine Lösung an.
  • Bieten Sie Hausbesuche an.
  • Bei nicht-behindertengerechten WCs, schlagen Sie eine Ausweichmöglichkeit auf ein nahegelegenes öffentliches WC an.
  • Verlagern Sie Kundengespräche ins Erdgeschoß.
  • Kennzeichnen Sie Glasscheiben
  • Organisieren Sie mobile Umkleidekabinen (2 Paravents zum möglichen Probieren)

 

Nähere Infos erhalten Sie unter: www.barriere-check.at oder unter www.wkk.or.at/servicezentrum/barrierefrei und im Servicevideo der WKK

 

ACHTUNG: Barrierefreiheit ist nicht nur bei Gebäuden, Arbeitsplätzen etc zu beachten. Auch im Internet, zB die Homepage, muss barrierefrei sein.

 

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