Eine kurze Zusammenfassung der Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen können Sie in diesem Beitrag nachlesen. Für genauere Auskünfte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.

Am Schluss jedes Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50 Prozent des am Schluss der vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen steuerlichen Pensionsrückstellungen im Betriebsvermögen vorhanden sein.

Beträgt diese Wertpapierdeckung (auch nur vorübergehend) weniger als die erforderlichen 50 Prozent, so ist der steuerpflichtige Gewinn/Verlust um 30 Prozent der Wertpapierunterdeckung zu erhöhen (Ausnahmen: Verringerung der Rückstellung durch Absinken der Pensionsansprüche, getilgte Wertpapiere sind innerhalb von 2 Monaten zu ersetzen).

 

Ihr Geschäft. Unser Plan.