Immerwieder werden in steuerlichen Diskussionen und vor allem bei Betriebsprüfungen die sogenannten verdeckten Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften (vorrangig bei GmbHs) zum Thema gemacht. Aber was genau ist eine sogenannte "verdeckt" Gewinnausschüttung? Wie sieht der Tatbestand aus und wie kann ich als Geschäftsführer einer GmbH diese vermeiden?

Das objektive Tatbild der verdeckten Ausschüttungen setzt eine Vermögensminderung bei der Körperschaft voraus.
 
Grundsätzlich können verdeckte Ausschüttungen das Einkommen der Körperschaft in zwei Formen mindern:
 
Zum einen kann die verdeckte Ausschüttung in der Form überhöhter (scheinbarer) Ausgaben auftreten,
zum anderen in der Form zu geringer (fehlender) Einnahmen.
 
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind verdeckte Ausschüttungen Vermögensminderungen einer Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sich auf die Höhe  des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen. Verdeckte Ausschüttungen sind somit alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen, nicht ohne Weiteres erkennbaren Zuwendungen einer Körperschaft an den Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft zu Unrecht vermindern und ihre Wurzeln bzw. ihre Ursache in der Anteilsinhaberschaft bzw. im Gesellschaftsverhältnis haben. 
 
Diese Ursache wird anhand eines Fremdvergleichs ermittelt. Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern zuwendet, die sie aber anderen Personen nicht oder nicht unter den gleichen günstigen Bedingungen zugestellt würde, sind durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. 
 
Unser Tipp: achten Sie besonders bei Vertragsgestaltungen wie zB Mietverträgen, Darlehensverträgen, Nutzungsverträgen usw zwischen einer Kapitalgesellschaft und den Gesellschaftern auf den Fremdvergleich. Stellen Sie sich immer die Frage: würden diese Konditionen auch einem Dritten gewährt werden? 
 
Sie haben konkrete Fragen zu diesem Sachverhalt? Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch!
 
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