Die neue Steuerreform besagt, dass die Kapitalertragssteuer (KESt) von 25% auf 27,5% erhöht werden soll. Diese KESt wird voraussichtlich nicht nur für die Gewinnausschüttungen (Dividenden), sondern auch für Veräußerungsgewinne von Kapitalvermögen, Zuwendungen von Stiftungen etc. gelten. Ausgenommen sollen nur die Sparbuchzinsen sein. Hier lesen Sie einige Steuer-Tipps…

TIPPS:

  • um dieser erhöhten Besteuerung einmalig auszuweichen, wäre zB eine Variante den Bilanzstichtag vom 31.12.2015 auf 30.09.2015 vorzuverlegen. Dadurch werden die Gewinne zumindest von 9 Monaten noch mit 25% besteuert.
  • bei niedrigeren Gewinnen wäre es interessant, die Umwandlung der GmbH in ein Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft durchzuführen.
  • bei Immobilien soll ab 2016 der auch für GmbHs geltenden Inflationsabschlag betreffend Grund und Boden entfallen, daher sollte man es in Erwägung ziehen noch heuer den Deal abzuwickeln.

 

Noch viele weitere Tipps erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch!

 

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