Alle Jahre wieder, in den Monaten November und Dezember, informiere ich unsere Unternehmer, je nach wirtschaftlicher Lage, über die Möglichkeiten die steuerliche Situation im laufenden Jahr zu optimieren.

Vor allem Kleinunternehmer und Gründer interessieren die Themen Umsatzsteuer und Sozialversicherung. Wichtig ist zu überprüfen, ob die Kleinunternehmergrenze von jährlich EUR 30.000,00 überschritten wurde und wenn ja in welcher Höhe. Ebenfalls sollte das laufende Ergebnis hinsichtlich einer allfälligen Sozialversicherungsnachzahlung überprüft werden. 
 
Bilanzierer haben einen Gestaltungsspielraum beim Vorziehen von Aufwendungen bzw Verschieben von Erträgen. 
 
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch das zahlungswirksame Vorziehen von Ausgaben das laufende Ergebnis ebenfalls beeinflussen. Einnahmen können bei Bezahlung im Folgejahr ebenfalls verschoben werden.  Wichtig ist auch die steueroptimale Ausnutzung des  investitionsbedingten Gewinnfreibetrages in Höhe von 13% für Gewinne bis EUR 175.000,00. Der GFB gilt auch für selbständige Nebeneinkünfte, Bezüge eines selbständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers oder Aufsichtsrats- und Stiftungsvorstandsvergütungen.
 
Spenden können maximal zu 10% des laufenden Gewinnes steuerminimierend angesetzt werden. Zusätzlich können Spenden für nationale und internationale Katastrophen unbegrenzt angesetzt werden, wenn diese werbewirksam bspw auf der Homepage vermarktet werden. 
 
Absetzbar sind auch Sponsoringbeiträge an gemeinnützige, kulturelle und sportliche Institutionen, wenn eine angemessen Werbeleistung damit verbunden ist. 
 
Nicht vergessen: Für 2016 die Registrierkassenprämie in Höhe von EUR 200,00 zu beantragen.  
 
Arbeitgeber können bis Jahresende ihre Mitarbeiter bis EUR 3.000,00 steuerfrei am Unternehmen beteiligen. Neu ist auch die Möglichkeit Mitarbeitern Rabatte bis zu max 20% und einem Gesamtbetrag von EUR 1.000,00 steuerfrei zu gewähren. 
 
Ihr Geschäft. Unser Plan.
 
Ihre Christiane Holzinger