Immerwieder kommen Gründer und Jungunternehmer auf uns zu und lassen sich zur Buchhaltung und Steueroptimierung beraten. Nach der Gründung ist dies deutlich schwieriger. Wir empfehlen in jedem Fall ein unverbindliches Erstgespräch um nicht nur die steuerlichen Konsequenzen, sondern auch das Thema Kosten, Haftung, Sozialversicherung und co zur optimalen Rechtsformfahl individuell beleuchten zu können. 

Nach der Steuerreform erst recht: Es lohnt sich, die Rechtsform zu überprüfen!
Die Steuerreform brachte ab heuer unter anderem eine Reduktion der Einkommensteuertarife. Der Eingangssatz ist von 36,5 auf 25 Prozent gesunken, der Steuersatz von 50 Prozent gilt erst ab einem Einkommen von 90.000 Euro (bisher 60.000). Teurer wird es erst ab einem Jahreseinkommen von einer Million Euro: Der Spitzensatz wurde auf 55 Prozent erhöht.
 
Wird der Gewinnfreibetrag optimal genützt, kann die effektive Einkommensteuerbelastung auch bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften gesenkt werden.
 
Und, Einnahmen-Ausgaben-Rechner aufgepasst: Sie können die Steuerbelastung in vielen Fällen auch durch den Ansatz der Betriebsausgaben-Pauschale reduzieren!
 
Für Kapitalgesellschaften indes bringt die Reform eine Verschlechterung: Die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen wurde von 25 auf 27,5 Prozent angehoben. Dadurch steigt die Gesamtbelastung bei Vollausschüttung auf 45,625 Prozent (KöSt und KESt).
 
Break-Even für GmbH erst bei 510.000 Euro
Die GmbH ist bei Vollausschüttung unter Berücksichtigung von Sozialversicherung und Lohnneben-kosten erst ab einen Gewinn von ca. 510.000 Euro günstiger, wenn beim Einzelunternehmen steuerliche Begünstigungen wie der Gewinnfreibetrag und bei der GmbH Geschäftsführerkosten in Höhe von 95.000 Euro eingereicht werden. Der Thesaurierungsvorteil der GmbH bleibt unverändert.
 
Werden Gewinne nicht ausgeschüttet, beträgt die steuerliche Belastung in einer GmbH dagegen nur 25 Prozent Körperschaftsteuer. Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft ist daher von Vorteil, wenn die Gewinne zur Finanzierung von Investitionen und Betriebserweiterungen oder zur Schuldentilgung langfristig im Unternehmen bleiben. 
 
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rechtsformwahl oder zu einer möglichen Umgründung bzw Optimierung haben, stehen wir Ihnen gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch zur Verfügung.
 
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