Die neue Richtliniezur Erstellung von elektronischen Rechnungen wurde vom Rat der EU ist von allen Mitgliedsstatten bis spätestens 31. Dezember 2012 umzusetzen. In Österreich ist die elektronische Signatur weiterhin zu verwenden. Spätestens ab 1. Jänner 2013 sollte die Änderungen an der EU-Mehrwertsteuerdirektive jedoch auch zu einer wesentlichen Vereinfachung der elektronischen Rechnungslegung in Österreich führen.
Nach den derzeit "noch" gültigen Bestimmungen des österreichischen Gesetzgebers, werden elektronische Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke nur anerkannt, wenn diese über eine fortgeschrittene elektronische Signatur verfügen oder im Rahmen des EDI-Verfahrens übermittelt werden.
Aufgrund der äußerst aufwendigen und kostspieligen Anwendung zur Erstellung von elektronischen Rechnungen wurde vom Rat der Europäischen Union am 13. Juli 2010 eine Änderung zur Handhabung von elektronischen Rechnungen beschlossen. Die neue Richtlinie ist von allen Mitgliedsstatten bis spätestens 31. Dezember 2012 umzusetzen.
Die Änderungen an der EU-Mehrwertsteuerdirektive wurden vom deutschen Gesetzgeber bereits zum 1.7.2011 umgesetzt. Die Pflicht zur Signatur von elektronischen Rechnungen ist damit entfallen. Die Rechnungsprüfung kann bei elektronischen Rechnungen genau so erfolgen, wie schon immer bei Rechnungen auf Papier. Elektronische Rechnungen und Rechnungen auf Papier sind jetzt gleichgestellt, dh Rechnungen können in Deutschland auch per E-Mail übermittelt werden.
In Österreich ist die elektronische Signatur jedoch weiterhin zu verwenden. Spätestens ab 1. Jänner 2013 sollte auch eine wesentliche Vereinfachung zur elektronischen Rechnungslegung in Österreich erfolgen.
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