Die vorläufige Beitragsgrundlage nach dem Sozialversicherungsgesetz wird aufgrund jener Einkünfte gebildet, die im drittvorangegangenen Kalenderjahr erziehlt wurden. Deshalb kann die Beitragsbelastung beträchtlich höher sein als dies aufgrund der laufenden Einkünfte gerechtfertigt wäre. Um hier Ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Situation zu entsprechen, ist eine Herabsetzung der Beiträge möglich. Was können Sie in dieser Situation also tun?

 

Um der wirtschaftlichen Situation des Unternehmers zu entsprechen wurde aus diesem Grund die Möglichkeit geschaffen, die vorläufige Beitragsgrundlage herabzusetzen. Es muss dabei glaubhaft gemacht werden, dass die Einkünfte im laufenden Kalenderjahr wesentlich geringer sein werden als im drittvorangegangenen. Der Antrag auf Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann bis zum Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres gestellt werden.

Bessere Planbarkeit der Zahlungsverpflichtung

Im Hinblick auf die Möglichkeit der Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage ist die bisherige Stundungsmöglichkeit unter den gleichlautenden Voraussetzungen entfallen. Zur besseren Planbarkeit der zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen werden außerdem Beitragsnachzahlungen einheitlich in dem Kalenderjahr vorgeschrieben werden, das der Feststellung dieser endgültigen Beitragsgrundlagen folgt.

Tipp: Bringen Sie den Antrag auf Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage bei Ihrer zuständigen Landesstellte der SVA der gewerblichen Wirtschaft ein. Die Entlastung wirkt ab der dem Antrag folgenden Beitragsvorschreibung. Bei nicht rechtzeitiger Übermittlung des Antrages wirkt die Herabsetzung dann bei der nächsten Beitragsvorschreibung, bei der es unter Umständen zu einer entsprechenden Gutschrift kommen kann.

Gerne stehen wir Ihnen wie immer zur Besprechung der Sinnhaftigkeit, zur Hochrechnung Ihres Einkommens im Jahr 2013 und zur vorläufigen Abgabenbelastung zur Verfügung. Zusätzlich zur Herabsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen kann auch die Steuervorauszahlung der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation angepasst werden.

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